Antworten B 90/Die Grünen, OV Starnberg
1.Werden auch
Tanklastwagen über die Straße, die durch das Wasserschutzgebiet führen soll,
geleitet? (Tanklastwägen
und naturgefährdende Stoffe dürfen dort nicht umgeleitet werden)
(Wasserschutzzone 2, Eingeschränktes Baurecht für Straßen)
Wir sind strikte Gegner einer Umfahrung und sind uns sicher,
dass aufgrund der Rechtslage (EU-Recht) eine Umfahrung, wie von den
Befürwortern einer solchen Trasse, nie genehmigt werden wird.
Selbstverständlich dürfen Gefahrguttransporte nicht durch Wasserschutzgebiete
geführt werden.
2. Wie stellen Sie sich den Schlosspark mit dem Entlüftungsrohr vor
und die dort ankommende schlechte Luft, wo der Park doch gerne als Ruheort
gesehen wird?
Der Abluftkamin wird so gestaltet sein, dass er das Ortsbild
nicht beeinträchtigen wird. Es gibt vergleichbare Beispiele (z. B. Landshut),
wo die Realisierung gut gelungen ist. Es ist sinnvoll, den Kamin am höchsten
Punkt anzuordnen, um von dort aus die entstehenden Abgase auszuleiten.
3. Wer soll eine der elf Varianten für die
Lösung der Umfahrung aussuchen?
Starnberger B 90/Die
Grünen werden sich mit Sicherheit nicht an weiteren geld- und zeitraubenden
Aktivitäten hinsichtlich der Suche nach einer Umfahrungstrasse bemühen. Die
Allianz aus BMS, BLS, WPS, FDP und die amtierende Bürgermeisterin haben während
des letzten Kommunalwahlkampfs im Frühjahr 2014 eine Realisierung in „4 bis 6
Jahren“ zugesagt. Wir gehen davon aus, dass hier bereits ein Favorit vorliegt,
der der Starnberger Bevölkerung aber nicht genannt wird, da je nach
Trassenführung unterschiedliche Betroffenheiten entstehen werden.
4. Wo wird der Verkehr während der Tunnelbauzeit (B2) umgeleitet?
Während der Bauzeit kommt es zweimal zu
Verkehrsbeeinträchtigungen - jeweils beim Bau der Tunnelportale. In dieser Zeit
ist mit Mehrbelastungen für die jeweilige Bauphase geben. Der Verkehr wird in
dieser Zeit um die Baustelle herumgeleitet. Der restliche Tunnel wird
unterirdisch gebaut; dadurch wird aber zusätzlicher Verkehr für den Abtransport
des Bauschutts entstehen.
5. Wie sieht die Realisierung der Brücke durch das FFH-Gebiet bei
der Nord-Ostumfahrung aus?
Ein Brückenbau in FFH-Gebiet wäre ein erheblicher Eingriff
in unsere empfindliche Natur und wird
keine Genehmigung erhalten.
6. Bei der Realisierung der Umfahrung geht es
durch das FFH-Gebiet, welche Flächen gedenken Sie hierbei als Ersatzflächen
auszuweisen?
Da wir eine Umfahrung ablehnen und für nicht realisierbar
halten, gibt es von unserer Seite auch kein Konzept für Ausgleichsflächen.
7. Wie lange wird es dauern eine Genehmigung
für eine Umfahrung, die durch das FFH-Gebiet verläuft, einzuholen?
Am 4. Juli 2013 hatte der Verein „Umweltbewusste
Verkehrsentlastung Starnberg“ zu einer Podiumsdiskussion eingeladen. Bei dieser
sprach unter anderem der damalige Vorsitzende des Bundesverkehrsausschusses,
Dr. Anton Hofreiter (MdB B 90/Die Grünen) und erklärte den Anwesenden, dass
eine Realisierung nach seiner Einschätzung mind. 50 Jahre dauern würde. Wir
teilen diese Auffassung.
8. Wie lange dauert es, bis eine Umfahrung tatsächlich realisiert
werden würde? Geben Sie Gründe für Ihre Einschätzung an:
Eine
Umfahrung ist aufgrund der hohen Hürden aus unserer Sicht nicht realisierbar.
Alle Varianten würden entweder Wasserschutzgebiete plus Eingriffe in Gautinger
Flur, in FFH-, Land- und Naturschutzgebiete bedeuten und stehen, insbesondere
da es eine Alternative (den B 2 Tunnel) gibt, würden nicht genehmigt.
Nicht
zu unterschätzen ist im Übrigen die Tatsache, dass jede Umfahrung deutlich
länger würde und damit durch die längeren Autofahrten mehr Schadstoffe erzeugen
würde.
9.
Die Schadstoffgrenze in Starnberg ist überschritten, wie helfen
hierbei der Tunnel bzw. die Umfahrung?
Der Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt München und
das Umland aus dem Jahr 2012 bezieht sich in der Anlage direkt auf Starnberg.
Hier werden als erste Maßnahme der Bau des B 2 Tunnels und im Anschluss (!) der
Bau der Westumfahrung als wirksame Maßnahmen beschrieben. Eine Umfahrung könnte
möglicherweise für die Innenstadt zu einer Reduzierung führen - aber sie
verursacht auf jeden Fall längere Fahrstrecken, damit mehr Schadstoffemissionen
oder alternativ, die Autofahrerinnen und Autofahrer nutzen die Umfahrung nicht,
weil sie ihnen zu lang ist und fahren weiter oberirdisch durch Starnberg.
10. Wie schätzen Sie das
Kosten/Nutzenverhältnis auf Hinblick auf den Tunnel und die Umfahrung ein?
Der Tunnel wird bis auf ca. 1 Mio € vom Bund bezahlt, da es
sich um eine planfestgestellte und vom Bund gewollte Entlastungsmaßnahme einer
Bundesstraße handelt. Nach dem Konzept der Umfahrungsbefürworter und der
amtierenden Bürgermeisterin soll eine Umfahrungsstraße (Welche?) durch die
Stadt Starnberg ist sog. „kommunaler Sonderbaulast“ selbst bzw. zu mind. 20 bis
40 % selbst bezahlt werden. Die Kosten dürften sich in ähnlicher Höhe wie bei
einem Tunnelbau bewegen, da auch hier aufwändige Bauwerke (Tunnel und/oder
Brückenbauwerke) zu realisieren sind.
11.
Im Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im
Bundesfernstraßenbau, Ausgabe 2004 wird festgehalten, dass FFH-Gebiete nur dann
tangiert werden dürfen, wenn es keine zumutbare Alternative gibt und auch dann
nur unter strengsten Auflagen. Was sagen Sie dazu?
100 % Zustimmung. Die Einschätzung teilen wir (s. Antwort zu
Frage Nr. 8)
12.
In welchem Maße würde die Umfahrung das Naturschutzgebiet
belasten? (nicht nur zerstören sondern langfristig schädigen)
Es würde zu einer erheblichen und nachhaltigen Schädigung
kommen, da es sich beim Bau von Straßen um massive Eingriffe handelt.
Bodenversiegelung sei als ein Stichwort genannt. Dies würde enorme Auswirkungen
auf die Flora und Fauna haben. Wir leben hier, weil wir unsere Landschaft so
lieben und wollen sie nicht zerstören!
13. Inwieweit sind Leutstetten und Hanfeld von
Umfahrungen belastet?
Beide Ortsteile sowie der Norden und Osten der Stadt würden
erheblich belastet. Lärm und Abgase! Wir wollen unsere Dörfer und Ortsteile
schützen!
14.Wie wird für die Sicherheit im Tunnel im
Falle eines Unfalls gesorgt? (Notausstieg etc.)
Der Tunnel wird nach den geltenden Rechtsvorschriften
gebaut. Das ist selbstverständlich. Wer etwas anderes suggeriert unterstellt
dem Baulastträger und hiermit dem Bund das er rechtswidrig agiert.
15.Warum reicht der Tunnel nur bis zur Höhe
von Mc Donalds?
Die Stadt Starnberg hatte auf Antrag mehrerer Fraktionen
(u.a. B 90/Die Grünen) um eine Verlängerung des Tunnels sowohl in südlicher als
auch in nördlicher Richtung bemüht. Die Anträge wurde vom Bund abschlägig
behandelt (Kosten!).
16.
Kann es eine Verlängerung des Tunnels geben?
Grundsätzlich ja! Dies würde aber ein neues
Planfeststellungsverfahren auslösen und uns um Jahre zurückwerfen.
17.
Wie ist für die Sicherheit der Fußgänger, insbesondere der
Schulkinder, die bei den jeweiligen Tunnelein- bzw. Ausgängen gesorgt?
(Gymnasium Starnberg, Schlossbergschule)
Direkt an den Portalen wird es keine Übergänge geben.
Nach dem Bau des Tunnels und der damit verbundenen
Herabstufung der Hauptstraße, der Hanfelder und der Söckinger Straße können
endlich verkehrsberuhigende Maßnahmen durchgeführt werden. Diese erhöhen in
Kombination mit dem geringeren Verkehrsaufkommen die Sicherheit als
Verkehrsteilnehmer.
18.
Ein hydrologisches
Gutachten des Straßenbauamtes aus dem Jahre 2005 besagt, dass der Tunnel auf
fast ganzer Strecke im Grundwasser liegt. Können Sie hierbei erklären, wie für
die Reinhaltung des Wassers und die Sicherheit beim Tunnelbau gesorgt
ist?
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat selbstverständlich
auch die Grundwasserthematik eine Rolle gespielt. Nach Auskunft der Fachleute
besteht hier keine Gefahr. Es wurden sehr viele Probebohrungen durchgeführt, um
hier Sicherheit über den Untergrund zu erhalten und den Bau des Tunnels
entsprechend abzusichern. Wir gehen daher davon aus, dass die Baumaßnahme zu
keiner Schädigung führen wird.
19. Was hat es mit den Aussagen, dass Herr
Dobrindt gesagt hat, dass der Bund den Tunnel neu bewerten lässt und den
Kosten-Nutzen-Faktoren, sowie der nicht Finanzierbarkeit des Tunnels auf sich?
(die Umfahrungs-Befürworter geben dies an)
Laut Pressemitteilung hat Herr Dobrindt Ende März 2015 noch
einmal mitgeteilt, dass Bund und Freistaat an der Tunnelplanung festhalten.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen