Über diesen Blog



Dieser Blog richtet sich an alle an Lokalpolitik Interessierten.

Fokus dieses Blogs liegt auf der anstehenden Stadratswahl in Starnberg am 19. April 2015. Besonders die Themen Tunnel und Umfahrung sollen genauer beleuchtet werden.

Die beiden Autoren sind Robert und Stephanie Schlaeger.

Wir bemühen um uns größtmögliche Neutralität, wollen aber nicht verschweigen, dass wir enge Beziehungen zu Mitgliedern der UWG haben. Unsere eigene Meinung und Empfindung werden wir ebenfalls an dieser Stelle kundtun.

Kommentare sind immer erwünscht und unterhalb jedes Beitrags möglich, auch Anonym und ohne Anmeldung, wenn so gewollt.

Anregungen oder Kommentare können auch an mich direkt per Email geschickt werden. Unter RobertSchlaeger (at) gmail.com.



Mittwoch, 1. April 2015

Antworten der Grünen


Antworten B 90/Die Grünen, OV Starnberg

1.Werden auch Tanklastwagen über die Straße, die durch das Wasserschutzgebiet führen soll, geleitet? (Tanklastwägen und naturgefährdende Stoffe dürfen dort nicht umgeleitet werden) (Wasserschutzzone 2, Eingeschränktes Baurecht für Straßen)
Wir sind strikte Gegner einer Umfahrung und sind uns sicher, dass aufgrund der Rechtslage (EU-Recht) eine Umfahrung, wie von den Befürwortern einer solchen Trasse, nie genehmigt werden wird. Selbstverständlich dürfen Gefahrguttransporte nicht durch Wasserschutzgebiete geführt werden.

2.  Wie stellen Sie sich den Schlosspark mit dem Entlüftungsrohr vor und die dort ankommende schlechte Luft, wo der Park doch gerne als Ruheort gesehen wird?
Der Abluftkamin wird so gestaltet sein, dass er das Ortsbild nicht beeinträchtigen wird. Es gibt vergleichbare Beispiele (z. B. Landshut), wo die Realisierung gut gelungen ist. Es ist sinnvoll, den Kamin am höchsten Punkt anzuordnen, um von dort aus die entstehenden Abgase auszuleiten.


3. Wer soll eine der elf Varianten für die Lösung der Umfahrung aussuchen? 
 Starnberger B 90/Die Grünen werden sich mit Sicherheit nicht an weiteren geld- und zeitraubenden Aktivitäten hinsichtlich der Suche nach einer Umfahrungstrasse bemühen. Die Allianz aus BMS, BLS, WPS, FDP und die amtierende Bürgermeisterin haben während des letzten Kommunalwahlkampfs im Frühjahr 2014 eine Realisierung in „4 bis 6 Jahren“ zugesagt. Wir gehen davon aus, dass hier bereits ein Favorit vorliegt, der der Starnberger Bevölkerung aber nicht genannt wird, da je nach Trassenführung unterschiedliche Betroffenheiten entstehen werden.

4.  Wo wird der Verkehr während der Tunnelbauzeit (B2) umgeleitet?
Während der Bauzeit kommt es zweimal zu Verkehrsbeeinträchtigungen - jeweils beim Bau der Tunnelportale. In dieser Zeit ist mit Mehrbelastungen für die jeweilige Bauphase geben. Der Verkehr wird in dieser Zeit um die Baustelle herumgeleitet. Der restliche Tunnel wird unterirdisch gebaut; dadurch wird aber zusätzlicher Verkehr für den Abtransport des Bauschutts entstehen.

5.  Wie sieht die Realisierung der Brücke durch das FFH-Gebiet bei der Nord-Ostumfahrung aus? 
Ein Brückenbau in FFH-Gebiet wäre ein erheblicher Eingriff in unsere empfindliche Natur und wird  keine Genehmigung erhalten.

6. Bei der Realisierung der Umfahrung geht es durch das FFH-Gebiet, welche Flächen gedenken Sie hierbei als Ersatzflächen auszuweisen? 
Da wir eine Umfahrung ablehnen und für nicht realisierbar halten, gibt es von unserer Seite auch kein Konzept für Ausgleichsflächen.

7. Wie lange wird es dauern eine Genehmigung für eine Umfahrung, die durch das FFH-Gebiet verläuft, einzuholen? 
Am 4. Juli 2013 hatte der Verein „Umweltbewusste Verkehrsentlastung Starnberg“ zu einer Podiumsdiskussion eingeladen. Bei dieser sprach unter anderem der damalige Vorsitzende des Bundesverkehrsausschusses, Dr. Anton Hofreiter (MdB B 90/Die Grünen) und erklärte den Anwesenden, dass eine Realisierung nach seiner Einschätzung mind. 50 Jahre dauern würde. Wir teilen diese Auffassung.

8.  Wie lange dauert es, bis eine Umfahrung tatsächlich realisiert werden würde? Geben Sie Gründe für Ihre Einschätzung an:
Eine Umfahrung ist aufgrund der hohen Hürden aus unserer Sicht nicht realisierbar. Alle Varianten würden entweder Wasserschutzgebiete plus Eingriffe in Gautinger Flur, in FFH-, Land- und Naturschutzgebiete bedeuten und stehen, insbesondere da es eine Alternative (den B 2 Tunnel) gibt, würden nicht genehmigt.
Nicht zu unterschätzen ist im Übrigen die Tatsache, dass jede Umfahrung deutlich länger würde und damit durch die längeren Autofahrten mehr Schadstoffe erzeugen würde.
           

9.  Die Schadstoffgrenze in Starnberg ist überschritten, wie helfen hierbei der Tunnel bzw. die Umfahrung?
Der Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt München und das Umland aus dem Jahr 2012 bezieht sich in der Anlage direkt auf Starnberg. Hier werden als erste Maßnahme der Bau des B 2 Tunnels und im Anschluss (!) der Bau der Westumfahrung als wirksame Maßnahmen beschrieben. Eine Umfahrung könnte möglicherweise für die Innenstadt zu einer Reduzierung führen - aber sie verursacht auf jeden Fall längere Fahrstrecken, damit mehr Schadstoffemissionen oder alternativ, die Autofahrerinnen und Autofahrer nutzen die Umfahrung nicht, weil sie ihnen zu lang ist und fahren weiter oberirdisch durch Starnberg.

10. Wie schätzen Sie das Kosten/Nutzenverhältnis auf Hinblick auf den Tunnel und die Umfahrung ein?
Der Tunnel wird bis auf ca. 1 Mio € vom Bund bezahlt, da es sich um eine planfestgestellte und vom Bund gewollte Entlastungsmaßnahme einer Bundesstraße handelt. Nach dem Konzept der Umfahrungsbefürworter und der amtierenden Bürgermeisterin soll eine Umfahrungsstraße (Welche?) durch die Stadt Starnberg ist sog. „kommunaler Sonderbaulast“ selbst bzw. zu mind. 20 bis 40 % selbst bezahlt werden. Die Kosten dürften sich in ähnlicher Höhe wie bei einem Tunnelbau bewegen, da auch hier aufwändige Bauwerke (Tunnel und/oder Brückenbauwerke) zu realisieren sind.

11. Im Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau, Ausgabe 2004 wird festgehalten, dass FFH-Gebiete nur dann tangiert werden dürfen, wenn es keine zumutbare Alternative gibt und auch dann nur unter strengsten Auflagen. Was sagen Sie dazu?
100 % Zustimmung. Die Einschätzung teilen wir (s. Antwort zu Frage Nr. 8)

12.  In welchem Maße würde die Umfahrung das Naturschutzgebiet belasten? (nicht nur zerstören  sondern langfristig schädigen)
Es würde zu einer erheblichen und nachhaltigen Schädigung kommen, da es sich beim Bau von Straßen um massive Eingriffe handelt. Bodenversiegelung sei als ein Stichwort genannt. Dies würde enorme Auswirkungen auf die Flora und Fauna haben. Wir leben hier, weil wir unsere Landschaft so lieben und wollen sie nicht zerstören!

13. Inwieweit sind Leutstetten und Hanfeld von Umfahrungen belastet?
Beide Ortsteile sowie der Norden und Osten der Stadt würden erheblich belastet. Lärm und Abgase! Wir wollen unsere Dörfer und Ortsteile schützen!

14.Wie wird für die Sicherheit im Tunnel im Falle eines Unfalls gesorgt? (Notausstieg etc.)
Der Tunnel wird nach den geltenden Rechtsvorschriften gebaut. Das ist selbstverständlich. Wer etwas anderes suggeriert unterstellt dem Baulastträger und hiermit dem Bund das er rechtswidrig agiert.

15.Warum reicht der Tunnel nur bis zur Höhe von Mc Donalds? 
Die Stadt Starnberg hatte auf Antrag mehrerer Fraktionen (u.a. B 90/Die Grünen) um eine Verlängerung des Tunnels sowohl in südlicher als auch in nördlicher Richtung bemüht. Die Anträge wurde vom Bund abschlägig behandelt (Kosten!).

16.  Kann es eine Verlängerung des Tunnels geben?
Grundsätzlich ja! Dies würde aber ein neues Planfeststellungsverfahren auslösen und uns um Jahre zurückwerfen.

17.  Wie ist für die Sicherheit der Fußgänger, insbesondere der Schulkinder, die bei den jeweiligen Tunnelein- bzw. Ausgängen gesorgt? (Gymnasium Starnberg, Schlossbergschule)
Direkt an den Portalen wird es keine Übergänge geben.
Nach dem Bau des Tunnels und der damit verbundenen Herabstufung der Hauptstraße, der Hanfelder und der Söckinger Straße können endlich verkehrsberuhigende Maßnahmen durchgeführt werden. Diese erhöhen in Kombination mit dem geringeren Verkehrsaufkommen die Sicherheit als Verkehrsteilnehmer.

18.      Ein hydrologisches Gutachten des Straßenbauamtes aus dem Jahre 2005 besagt, dass der Tunnel auf fast ganzer Strecke im Grundwasser liegt. Können Sie hierbei erklären, wie für die Reinhaltung des Wassers und die Sicherheit beim Tunnelbau gesorgt ist? 
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat selbstverständlich auch die Grundwasserthematik eine Rolle gespielt. Nach Auskunft der Fachleute besteht hier keine Gefahr. Es wurden sehr viele Probebohrungen durchgeführt, um hier Sicherheit über den Untergrund zu erhalten und den Bau des Tunnels entsprechend abzusichern. Wir gehen daher davon aus, dass die Baumaßnahme zu keiner Schädigung führen wird.

19. Was hat es mit den Aussagen, dass Herr Dobrindt gesagt hat, dass der Bund den Tunnel neu bewerten lässt und den Kosten-Nutzen-Faktoren, sowie der nicht Finanzierbarkeit des Tunnels auf sich? (die Umfahrungs-Befürworter geben dies an)
Laut Pressemitteilung hat Herr Dobrindt Ende März 2015 noch einmal mitgeteilt, dass Bund und Freistaat an der Tunnelplanung festhalten.

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