Bei all den Gratulationen und dem Jubel von den Umfahrungs-Befürwortern, muss ich mich fragen:
Wie wird so eine Umfahrung
dann aussehen? Bisher haben wir leider keine genauen Antworten auf
unsere Fragen erhalten- einzig die BLS konnte uns Ihre genauen
Vorschläge erläutern. Aber was ist mit den anderen Parteien und
Wählergemeinschaften, die ja elf mögliche Varianten zur Auswahl haben?
Und wer wird nun tatäschlich die Kosten hierfür tragen?
Und
wenn die Aussagen stimmen, dass die Umfahrung in 6-8 Jahren fertig ist,
dann sollte es doch so sein, dass spätestens nächstes Jahr schon ein
Planfeststellungeverfahren angelaufen ist und der Bau bald begonnen
wird?
Warten wir mal gespannt ab, ob all die
Aussagen und Versprechungen sich dann bewahrheiten oder nicht. Und dann
ist die große Frage: Welche Erklärungen gibt es dann für den Fall, dass
nichts funktioniert?
Über diesen Blog
Dieser Blog richtet sich an alle an Lokalpolitik Interessierten.
Fokus dieses Blogs liegt auf der anstehenden Stadratswahl in Starnberg am 19. April 2015. Besonders die Themen Tunnel und Umfahrung sollen genauer beleuchtet werden.
Die beiden Autoren sind Robert und Stephanie Schlaeger.
Wir bemühen um uns größtmögliche Neutralität, wollen aber nicht verschweigen, dass wir enge Beziehungen zu Mitgliedern der UWG haben. Unsere eigene Meinung und Empfindung werden wir ebenfalls an dieser Stelle kundtun.
Kommentare sind immer erwünscht und unterhalb jedes Beitrags möglich, auch Anonym und ohne Anmeldung, wenn so gewollt.
Anregungen oder Kommentare können auch an mich direkt per Email geschickt werden. Unter RobertSchlaeger (at) gmail.com.
Dienstag, 21. April 2015
Gratulation
Wir gratulieren hiermit allen Parteien und Wählergemeinschaften und vor allem deren Kandidaten und Kanditainnenen für Ihre gewonnen Plätze im Stadtrat!
Hoffentlich kehrt jetzt in Starnberg wieder etwas Ruhe ein, indem auch die letzten Wahlplakate, Anschuldigungen und Mutmaßungen verschwinden. Denn nicht nur unter den Parteien und Wählergemeinschaften herrschte ein Kampf, leider auch unter den Bürgern und Bürgerinnen von Starnberg. Ein Nachbarschaftsstreit war da nicht weit entfernt. Hoffentlich beruhigen sich nun alle Gemüter und sehen zuversichtlich in die Zukunft.
Nun entscheidet unser Stadtrat, was in Starnberg geschieht. Und da es eine Mehrheit für die Umfahungs-Befürwortern gibt, sind einige Sachen scheinbar schon beschlossen.
Hoffentlich kehrt jetzt in Starnberg wieder etwas Ruhe ein, indem auch die letzten Wahlplakate, Anschuldigungen und Mutmaßungen verschwinden. Denn nicht nur unter den Parteien und Wählergemeinschaften herrschte ein Kampf, leider auch unter den Bürgern und Bürgerinnen von Starnberg. Ein Nachbarschaftsstreit war da nicht weit entfernt. Hoffentlich beruhigen sich nun alle Gemüter und sehen zuversichtlich in die Zukunft.
Nun entscheidet unser Stadtrat, was in Starnberg geschieht. Und da es eine Mehrheit für die Umfahungs-Befürwortern gibt, sind einige Sachen scheinbar schon beschlossen.
Ergebnisse der Stadtratswahl
So nun ist es also geschafft. Der Stadtrat wurde neu gewählt und es blieb bis zur letzten Sekunde sehr spannend. Das Ergebnis hat sicher den einen oder anderen überrascht.
Die Koalition aus UWG(3), CSU(6), SPD(2) und Die Grünen(3), kommt auf insgesamt 14 Sitze. Dem gegenüber steht das Bündnis aus BMS(6), WPS(6), BLS(2) und FDP(2) mit 16 Sitzen.
Mit der Stimme unserer Bürgermeisterin Frau John kommen die Umfahrungsbefürworter also auf 17 Stimmen. Mit dieser Mehrheit sollte es für die Umfahrungs-Befürworter gut möglich sein ihre Ziele zu erreichen.
Es steht viel an, wenn eine Umfahrung tatsächlich, wie mehrfach angekündigt, in 6-8 Jahren fertig gebaut sein soll. Es müssen Gutachten eingeholt werden, der Bund/Staat muss davon überzeugt werden, dass der Tunnel nicht gebaut werden soll, die Umweltfragen sind zu klären... Da kommt einiges an Arbeit auf die Wahlsieger zu. Ich hoffe, dass Starnberg bald eine vernünftige Lösung zur Verkehrsentlastung erfahren wird.
Bei der ganzen Tunnel-/Umfahrungsdiskussion darf man die anderen Projekte und Aufgaben die den Stadtrat erwarten nicht vergessen. Das Projekt "Schöner zum See" ohne Gleisverlegung zum Beispiel war ein großes Anliegen der WPS. Inwieweit diese Pläne umsetzbar sind und wie Starnberg davon provitieren wird, dürfte von großem Interesse für die Starnberger Bürger in den kommenden Jahren sein.
Trotzdem darf man bei der Mehrheit, die anderen vier Parteien und Wählergemeinschaften nicht außer Acht lassen. Denn auch sie werden weiterhin versuchen ihr bestmöglichstest zu tun, um die Wünsche und Ziele zu erreichen, wofür sie selbst stehen.
Wir wünschen allen Parteien und Wählergemeinschaften, ganz besonders aber unserem Stadtrat ganz viel Erfolg und gutes Gelingen!
Wir vom Blog Junge Starnberger werden auch in den kommenden Jahren an dieser Stelle über die Starnberger Politik informieren, kritische Fragen stellen und uns Bemühen die Starnberger Bürger so gut es geht zu informieren. Wir werden auch aus einigen Sitzungen des neuen Stadtrats berichten, sobald der neue Stadtrat tagt.
Wir freuen uns auf jede Unterstützung die wir erhalten können, seien es Leserzuschriften, Hinweise auf Termine, neueste Entwicklungen und auch Kommentare und vieles mehr.
Die Koalition aus UWG(3), CSU(6), SPD(2) und Die Grünen(3), kommt auf insgesamt 14 Sitze. Dem gegenüber steht das Bündnis aus BMS(6), WPS(6), BLS(2) und FDP(2) mit 16 Sitzen.
Mit der Stimme unserer Bürgermeisterin Frau John kommen die Umfahrungsbefürworter also auf 17 Stimmen. Mit dieser Mehrheit sollte es für die Umfahrungs-Befürworter gut möglich sein ihre Ziele zu erreichen.
Es steht viel an, wenn eine Umfahrung tatsächlich, wie mehrfach angekündigt, in 6-8 Jahren fertig gebaut sein soll. Es müssen Gutachten eingeholt werden, der Bund/Staat muss davon überzeugt werden, dass der Tunnel nicht gebaut werden soll, die Umweltfragen sind zu klären... Da kommt einiges an Arbeit auf die Wahlsieger zu. Ich hoffe, dass Starnberg bald eine vernünftige Lösung zur Verkehrsentlastung erfahren wird.
Bei der ganzen Tunnel-/Umfahrungsdiskussion darf man die anderen Projekte und Aufgaben die den Stadtrat erwarten nicht vergessen. Das Projekt "Schöner zum See" ohne Gleisverlegung zum Beispiel war ein großes Anliegen der WPS. Inwieweit diese Pläne umsetzbar sind und wie Starnberg davon provitieren wird, dürfte von großem Interesse für die Starnberger Bürger in den kommenden Jahren sein.
Trotzdem darf man bei der Mehrheit, die anderen vier Parteien und Wählergemeinschaften nicht außer Acht lassen. Denn auch sie werden weiterhin versuchen ihr bestmöglichstest zu tun, um die Wünsche und Ziele zu erreichen, wofür sie selbst stehen.
Wir wünschen allen Parteien und Wählergemeinschaften, ganz besonders aber unserem Stadtrat ganz viel Erfolg und gutes Gelingen!
Wir vom Blog Junge Starnberger werden auch in den kommenden Jahren an dieser Stelle über die Starnberger Politik informieren, kritische Fragen stellen und uns Bemühen die Starnberger Bürger so gut es geht zu informieren. Wir werden auch aus einigen Sitzungen des neuen Stadtrats berichten, sobald der neue Stadtrat tagt.
Wir freuen uns auf jede Unterstützung die wir erhalten können, seien es Leserzuschriften, Hinweise auf Termine, neueste Entwicklungen und auch Kommentare und vieles mehr.
Freitag, 17. April 2015
Morgen können wir noch einmal Eindrücke über all die Parteien und Wählergemeinschaften von Starnberg gewinnen. Ab 10 Uhr stehen für Sie Kanditaten und Kanditinnen an verschiedenen Infoständen für alle Fragen zur Verfügung. Dort können Sie sich nochmals ein ganz eigenes Bild über die unterschiedlichen Ansichten, Interessen und Ideen über Starnberg einholen, um dann am Sonntag gut informiert wählen zu gehen!
Scheuen Sie nicht, Fragen zu stellen und die Vorschläge, vorallem im Bezug auf Tunnel bzw. Umfahrung, kritisch zu hinterleuchten!
Wir würden uns über eigen gewonnen Eindrücke und Rückmeldungen sehr freuen!
Also geht bitte alle wählen- für Starnberg und unsere Zukunft hier!
Scheuen Sie nicht, Fragen zu stellen und die Vorschläge, vorallem im Bezug auf Tunnel bzw. Umfahrung, kritisch zu hinterleuchten!
Wir würden uns über eigen gewonnen Eindrücke und Rückmeldungen sehr freuen!
Also geht bitte alle wählen- für Starnberg und unsere Zukunft hier!
Donnerstag, 16. April 2015
Wahlendspurt
So.... es sind nur noch 3 Tage bis zur Stadtratswahl.
Am Sonntag darf Starnberg über den politischen Kurs für die nächsten Jahre abstimmen. Es ist ja mittlerweile soweit, dass Starnberg gespalten ist. Von daher könnte man meinen, dass man nur zwei Möglichkeiten hat. Entweder man wählt nur die FDP, WPS, BLS und BMS oder die CSU, SPD, UWG und Grünen. Beide -ich nenn sie jetzt der Einfachheit halber mal so - Interessensgruppierungen haben ihre eigenen Vorstellungen von Starnbergs Zukunft. Vor allem was Tunnel/Umfahrung und Seeanbindung angeht, könnten sie nicht unterschiedlicher sein. Manch einem mögen diese Differenzen und die Streiterein auf die Nerven gehen und die Lust am Wählen vermiesen.
Wenn man aber mal über diese Differenzen, die Gruppenbildung und all das hinwegsieht und sich die Personen hinter den Parteien anschaut, kann man feststellen, dass jede Partei und Wählergemeinschaft vernünftige und gute Leute in ihren Reihen aufweisen kann!
Es tut sich also ein dritter Weg auf. Man kann, auch wenn das mehr Arbeit bedeutet, aus jeder Gruppe einzelne Personen direkt wählen. Vollkommen egal auf welchem Listenplatz sie sich befinden oder welcher Gruppierung sie angehören. Es kommt nur darauf an, ob man sie persönlich für geeignet hält ein so verantwortungsvolles Amt, wie das eines Stadtrats, einzunehmen.
Es bleibt also einem selbst überlassen, wie und wen man wählt. Aber es ist wichtig, dass WIR wählen. Wir die Bürger haben es in der Hand, wie die politische Zukunft Starnbergs aussehen wird.
Ich hoffe viele Starnberger kommen diesem Aufruf nach und gehen am Sonntag wählen!
Robert&Stephanie
Am Sonntag darf Starnberg über den politischen Kurs für die nächsten Jahre abstimmen. Es ist ja mittlerweile soweit, dass Starnberg gespalten ist. Von daher könnte man meinen, dass man nur zwei Möglichkeiten hat. Entweder man wählt nur die FDP, WPS, BLS und BMS oder die CSU, SPD, UWG und Grünen. Beide -ich nenn sie jetzt der Einfachheit halber mal so - Interessensgruppierungen haben ihre eigenen Vorstellungen von Starnbergs Zukunft. Vor allem was Tunnel/Umfahrung und Seeanbindung angeht, könnten sie nicht unterschiedlicher sein. Manch einem mögen diese Differenzen und die Streiterein auf die Nerven gehen und die Lust am Wählen vermiesen.
Wenn man aber mal über diese Differenzen, die Gruppenbildung und all das hinwegsieht und sich die Personen hinter den Parteien anschaut, kann man feststellen, dass jede Partei und Wählergemeinschaft vernünftige und gute Leute in ihren Reihen aufweisen kann!
Es tut sich also ein dritter Weg auf. Man kann, auch wenn das mehr Arbeit bedeutet, aus jeder Gruppe einzelne Personen direkt wählen. Vollkommen egal auf welchem Listenplatz sie sich befinden oder welcher Gruppierung sie angehören. Es kommt nur darauf an, ob man sie persönlich für geeignet hält ein so verantwortungsvolles Amt, wie das eines Stadtrats, einzunehmen.
Es bleibt also einem selbst überlassen, wie und wen man wählt. Aber es ist wichtig, dass WIR wählen. Wir die Bürger haben es in der Hand, wie die politische Zukunft Starnbergs aussehen wird.
Ich hoffe viele Starnberger kommen diesem Aufruf nach und gehen am Sonntag wählen!
Robert&Stephanie
Mittwoch, 15. April 2015
Fragebögen zusammengefasst
In den letzten Wochen haben mehrere Parteien und Wählergemeinschaften uns freundlicherweise Antworten auf unseren Fragebogen zur Stadtratswahl 2015 zugesandt. Wir haben die Antworten an dieser Stelle bereits veröffentlicht, wollten aber nun einen direkten Vergleich ermöglichen.
Hier die Zusammenstellung:
UWG: Der Abluftkamin wird von
außen wie ein zweiter Turm in der Schlossmauer sein. Die Luft wird am höchsten
Punkt in Starnberg mit einem Ventilator in höhere Luftschichten gepustet, in
denen völlig andere Windverhältnisse herrschen, so dass die Wahrscheinlichkeit,
dass die Schadstoffe sofort wieder auf die Stadt „herunterfallen“ nahezu gegen
Null geht.
UWG: Alle bisherigen
Verkehrsuntersuchungen der Nord-Ost-Varianten haben in Bezug auf die gesamte
Stadt Starnberg eine geringere Verkehrsentlastung ergeben, als der B2-Tunnel.
Aus diesem Grund hat sich bisher keine Behörde für eine Umfahrungsvariante
begeistern können. Hinzu kommen die bekannten Probleme mit den FFH- und
Wasserschutzgebieten.
UWG: Eine Brücke selbst auf
Stelzen ist ein erheblicher Eingriff in das FFH-Gebiet und somit mit dem
Bundesnaturschutzgesetz §33 und §34 sowie der entsprechenden EU-Richtlinie
nicht vereinbar.
SPD: Das weiß niemand. Betrachtet
man die Zeiträume der Planung und Genehmigung für Westtangente oder Tunnel,
muss man mit mindestens 20 Jahren rechnen. Klagen der Anwohner in der Schwaige,
im Schlosshölzl, in Leutstetten, an der Starnberger Wiese, in Wangen oder durch
Umweltschutzverbände etc. sind sicher zu erwarten.
Die Grünen: Am 4. Juli 2013 hatte der Verein „Umweltbewusste Verkehrsentlastung Starnberg“ zu einer Podiumsdiskussion eingeladen. Bei dieser sprach unter anderem der damalige Vorsitzende des Bundesverkehrsausschusses, Dr. Anton Hofreiter (MdB B 90/Die Grünen) und erklärte den Anwesenden, dass eine Realisierung nach seiner Einschätzung mind. 50 Jahre dauern würde. Wir teilen diese Auffassung.
UWG: Unabhängig von den Planungszeiträumen umliegender Straßenbauprojekte von 20-30 Jahren wären hier Gerichte in langwierigen Klageverfahren zu überzeugen. Die Gerichte werden Ihr Urteil nach den Gesetzen ausrichten, unabhängig, was die Starnberger oder die Stadt Starnberg bevorzugen. Und das Bundesnaturschutzgesetz ist da recht eindeutig. Wenn es eine Alternative gibt sind FFH-Gebiete tabu.
UWG: Eine Umfahrung wäre ein neues Projekt und müsste wieder B2-Tunnel unabhängig von der FFH-Problematik alle Planungsschritte durchlaufen. Angefangen vom Raumordnungsverfahren über die Planfeststellung und der zu erwartenden Klagen und Gerichtsverfahren. Selbst die „kleine“ Westtangente wird über 10 Jahre dauern, bis wir 2018 dort fahren können. Andere Umfahrungen in der Umgebung sind seit 25-30 Jahren in der Planung und noch nicht gebaut. Die Umfahrung Ober-/Unterbrunn ist nach ca. 25 Jahren befahrbar gewesen. Wir würden eine Mindestplanungszeit von 20-30 Jahren ansetzen. Und dabei ist nicht berücksichtigt, ob überhaupt eine Möglichkeit besteht, eine Umfahrung durch ein FFH-Gebiet zu bauen.
UWG: Das
Kosten-/Nutzenverhältnis wurde von Bund und Land geprüft und bisher stets
anerkannt. Starnberg hat eine der höchst belastetsten Ortsdurchfahren Bayerns,
daher sind die bisher bekannten Kosten gerechtfertigt. Eine Umfahrung kann
nicht als Ortsstraße gebaut werden, daher ist entweder der Bund für
Bundesstraßen oder der Freistaat für Staatsstraßen Straßenbaulastträger. Beide
haben stets erklärt, dass sie keine Umfahrung bauen werden. Die bisherigen
Verkehrsuntersuchungen haben gezeigt, dass bezogen auf alle innerstädtischen
Straßen der B2-Tunnel die größte Entlastung vom Durchgangsverkehr bringt. Der
Gutachter Prof. Dr Kurzak hat festgestellt, dass eine Umfahrung die Innenstadt
lediglich um 20% d.h. ca. 4000 KFz entlastet. Damit können keine neuen Radwege
gebaut bzw. keine Verkehrsberuhigung am Bahnhof See realisiert werden. Der B2
Tunnel dagegen bringt über 18.000 Fahrzeuge unter die Erde. Danach können die
Hanfelder- und Söckingerstr. abgestuft und für den Schwerlastverkehr gesperrt
werden.
UWG: In unseren Augen ist der
B2-Tunnel eine zumutbare Alternative.
UWG: Je nach Umfahrungsvariante
werden bis zu 34 Fussballfelder an Wald und Wiesen zerstört.
UWG: Leutstetten würde bei einer ortsfernen Umfahrungsvariante die Auswirkungen der in der Nähe liegenden Straße spüren, Analog würde bei einer ortsnahen Umfahrungsvariante Hanfeld die Auswirkungen der in der Nähe liegenden Straße spüren.
UWG: Im B2-Tunnel sind alle
300m spezielle Rettungsräume mit angeschlossenen Notausstieg vorhanden. Die
Rettungsräume stehen unter einem anderen Luftdruck, so dass kein Rauch aus dem
Tunnel in diese Räume gelangen kann. Wird eine dieser Türen geöffnet, wird
normalerweise schon an den Tunnelportalen die dortigen Ampeln auf rot
geschaltet, so dass keine weiteren Fahrzeuge in den Tunnel fahren. Häufig
werden die Tunnel auch von zentraler Stelle videoüberwacht.
UWG: Einer Verlängerung des
B2-Tunnels bis zur Autobahn stehen die weichen Bodenverhältnisse im Bereich der
Wurm entgegen. Hier ist ein Abwägungsprozess zwischen Kosten und Nutzen
durchgeführt worden, der aus Sicht der Starnberger leider zu dieser verkürzten
Länge geführt hat. Da der Bund nahezu die gesamten Kosten übernimmt, sind da
der Stadt bezüglich von Wünschen etwas die Hände gebunden. Die Kosten für
mögliche Verlängerungen des B2-Tunnels wären von der Stadt zu übernehmen.
Die Grünen: Direkt an den
Portalen wird es keine Übergänge geben. Nach dem Bau des Tunnels und der damit
verbundenen Herabstufung der Hauptstraße, der Hanfelder und der Söckinger
Straße können endlich verkehrsberuhigende Maßnahmen durchgeführt werden. Diese
erhöhen in Kombination mit dem geringeren Verkehrsaufkommen die Sicherheit als
Verkehrsteilnehmer.
UWG: Beim Gymnasium Starnberg ist der Durchgangsverkehr bereits im B2-Tunnel verschwunden. Deshalb kann dieser Kreuzung Fußgängerfreundlicher gestaltet werden. Die „alte“ B2 zwischen den Tunnelportalen kann nach dem Bau des B2-Tunnels zur Ortsstraße herabgestuft werden. Damit erhält die Stadt die Gestaltungshoheit über die Straße und somit auch über die Kreuzung Hauptstraße und Söckinger Straße. Somit kann der Schulweg über diese Kreuzung entsprechend gestaltet werden.
UWG: Alle 5-10 Jahre wird der
Bundesverkehrswegeplan neu aufgestellt. Der letzte BVWP wurde 2003
verabschiedet. Im BVWP 2003 ist der B2-Tunnel im vordringlichen Bedarf, d.h. er
gehört zu den Projekten, für die der Bund Geld bereitstellen möchte. Für den
neuen BVWP 2015 werden alle bisherigen Projekte und die neu angemeldeten
Projekte noch einmal bewertet. Bzgl. der Finanzierbarkeit stehen dem
Bundesverkehrsministerium aktuell aus den Einnahmen der LKW-Maut (nicht
PKW-Maut) mehr Einnahmen zur Verfügung als erwartet. Deshalb sind die Chancen
für eine Finanzierung des B2-Tunnels durch den Bund so gut wie nie. Herr
Dobrindt hat nach den Aussagen vom Januar die Finanzierung des B2-Tunnels vom
Votum des Starnberger Stadtrats abhängig.
Hier die Zusammenstellung:
1. Werden auch
Tanklastwagen über die Straße, die durch das Wasserschutzgebiet führen soll,
geleitet? (Tanklastwägen und
naturgefährdende Stoffe drüfen dort nicht umgeleitet werden, Wasserschutzzone
2, eingeschränktes Baurecht für Straßen)
CSU: Sollte eine Nord-/Ostumfahrung Realität werden, würde über
diese Trasse der gesamte Schwerverkehr abgewickelt, auch Tanklastwagen.
BLS: In Deutschland gilt die StVO: Verkehrsschild 261 (Tunnel)
oder 354 (Wasserschutzgebiet). In Deutschland sind beim Bau von Straßen in
Wasserschutzgebieten die Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in
Wasserschutzgebieten (RiStWag) zu beachten. Diese Baumaßnahmen nach RiStwag
erhöhen die Baukosten, verhindern aber nicht die Machbarkeit.
SPD: Für Straßen durch Wasserschutzgebiete gibt es besonders strenge
Auflagen für Gefahrgut. Gefahrgut darf nicht durch Wassereinzugsgebiete und
Wasserschutzgebiete transportiert werden. Diese werden also weiterhin durch die
Stadt geleitet.
Die
Grünen: Wir sind strikte Gegner einer Umfahrung und sind uns sicher, dass
aufgrund der Rechtslage (EU-Recht) eine Umfahrung, wie von den Befürwortern
einer solchen Trasse, nie genehmigt werden wird. Selbstverständlich dürfen Gefahrguttransporte
nicht durch Wasserschutzgebiete geführt werden.
UWG:
Im
Amtsblatt mit der Bekanntmachung der bereits festgestellten Trinkwasserbrunnen
im Mühlthal ist es in der Wasserschutzzone 2 verboten, Straßen zu bauen
(Ausnahme sind nicht asphaltierte nicht öffentliche Waldwege).
2. Wie stellen Sie sich
den Schlosspark mit dem Entlüftungsrohr vor und die dort ankommende schlechte
Luft, wo der Park doch gerne als Ruheort gesehen wird?
CSU: Es wird unberechtigt Angst und Panik vor einer
solchen Entlüftung verbreitet. Die Entlüftung des B2-Tunnels erfolgt im
Wesentlichen über die beiden Portale sowie den Kamin. Im Gegensatz zur
jetzigen Situation in der Hauptstraße werden Abgas und Feinstaubpartikel, die
durch den Kamin ausgeblasen werden nach Aussagen der Fachleute am Boden nicht
nachweisbar sein. Außerdem: Warum sollte hier ggf. keine moderne Filtertechnik
zum Einsatz kommen können?
BLS: Das bestimmt alleine der Bund. Starnberg muss hinnehmen,
was kommt. Nehmen Sie bitte Akteneinsicht im staatl. Bauamt Weilheim, so wie
wir. Die Angaben zum Kamin sind spärlich: 230 m3 Autoabluft werden
aus dem Kamin mit einem lichten Querschnitt von 13 m2 pro Sekunde
ausgeblasen. Die Höhe des Kamins wird als größer als die umstehende Bäume
angegeben (30 m?). Unter dem Parkplatz vor der Schlossbrücke ist eine
Ventilatorenhalle, in der Tag und Nacht lärmende elektrische Turbinen mit über
ca. 30 kW arbeiten. Energiesparen geht anders. Wegen der Brandgefahr im Tunnel
müssen die Lüfter auch bei 400°C arbeiten können. Ein Filter ist definitiv
nicht vorgesehen. Die Druckbelüftung der Notausgänge ist nicht geplant.
SPD: Da sollte man sich die Konstruktion in Landshut ansehen. Dort
kann man fast 1:1 sehen, wie die Lösung aussieht. Auch dort ist der Abluftkamin
ohne Filter an der Burg gebaut. Seither wurden in regelmäßigen Abständen
Messungen vorgenommen, um eine mögliche Belastung der Bürger zu erkennen. Fazit
ist, dass durch den Ausstoß in dieser Höhe durch die Luftströme die Schadstoffe
so verdünnt und verteilt werden, dass keinerlei Belastung mehr für die
Bevölkerung zu messen ist. Ganz im Gegensatz zu vorher, als durch die
Belastungen in der Straße vor dem Tunnelbau erhebliche Messwerte in der Stadt
nachgewiesen wurden.
Die Grünen: Der Abluftkamin wird so gestaltet sein, dass er das
Ortsbild nicht beeinträchtigen wird. Es gibt vergleichbare Beispiele (z. B.
Landshut), wo die Realisierung gut gelungen ist. Es ist sinnvoll, den Kamin am
höchsten Punkt anzuordnen, um von dort aus die entstehenden Abgase auszuleiten.
3. Wer soll eine der elf
Varianten für die Lösung der Umfahrung aussuchen?
CSU: Die Stadt müsste hier durch eine Machbarkeitsstudie einen
Vorschlag unterbreiten. Das ist auch in den letzten Jahren bereits geschehen
durch die sog. Steinbacher Studie. Dort wurden die Umfahrungstrassen bewertet
und die Probleme aufgezeigt. Ebenso müsste die Stadt dazu in die
politische Diskussion einsteigen und zu einem Ergebnis kommen. Betroffen wären
vor allem Hanfeld, Leustetten und der gesamte Starnberger Norden und Osten.
Nicht von ungefähr vermeiden die Umfahrungsbefürworter bislang jegliche
Trassenaussage. Diese Festlegung und die sich daran anknüpfende Diskussion wird
ihnen jedoch nicht erspart bleiben. Die staatlichen Behörden prüfen dann
die Durchführbarkeit des Vorschlages im Rahmen der dafür vorgesehenen
formellen Planungs- und Genehmigungsverfahren.
BLS: Da die Umfahrung von der Stadt in kommunaler Sonderbaulast
gebaut wird, beauftragt die Stadt in Absprache mit dem Stadtrat nach
Ausschreibung ein geeignetes Ingenieurbüro. Die BLS empfiehlt das Büro Wagner
für eine Weiterführung der Planung der Jann Trasse.
SPD: Letztendlich muss dies der Stadtrat entscheiden. Die Firma
Steinbacher Consult hat alle elf Varianten untersucht und bewertet. Der
„einjährige“ Stadtrat hat mit großer Mehrheit (auch mit den Stimmen der SPD)
eine Variante bestimmt und Frau John den Auftrag erteilt, z.B. eine
Finanzierung durch kommunale Bauträgerlast zu klären (d.h. eine Vorfinanzierung
durch die Stadt Starnberg). Im September 2014 hat Frau John dann allerdings dem
Stadtrat verkündet, dass sie dieses Vorgehen verworfen hat. Lieber wollte sie
erst einmal einen weiteren Verkehrsentwicklungsplan in Auftrag geben. Wir
stellen uns hier die Frage, unter welcher Voraussetzung dieser
Verkehrsentwicklungsplan betrachtet werden soll. Mit Tunnel oder mit Umfahrung.
D.h. Frau John hat uns „zurück auf Los“ geschickt.
Die Grünen: Starnberger B 90/Die Grünen werden sich mit
Sicherheit nicht an weiteren geld- und zeitraubenden Aktivitäten hinsichtlich
der Suche nach einer Umfahrungstrasse bemühen. Die Allianz aus BMS, BLS, WPS,
FDP und die amtierende Bürgermeisterin haben während des letzten
Kommunalwahlkampfs im Frühjahr 2014 eine Realisierung in „4 bis 6 Jahren“
zugesagt. Wir gehen davon aus, dass hier bereits ein Favorit vorliegt, der der
Starnberger Bevölkerung aber nicht genannt wird, da je nach Trassenführung
unterschiedliche Betroffenheiten entstehen werden.
4. Wo wird der Verkehr
während der Tunnelbauzeit (B2) umgeleitet?
CSU: Der B2-Tunnel wird sicherlich zu Baustellen führen, der
Verkehr wird um die Eingangsportale während der Bauzeit herumgeleitet. Das ist
aber bei jedem Großprojekt so. Die Landeshauptstadt München hat es vorgemacht
(z.B. Luise-Kiesselbach-Platz), dass das gut funktionieren kann.
BLS: Das bestimmt alleine der Bund. Starnberg muss hinnehmen,
was kommt. Jede Lösung in der Stadt erfolgt auf dem Rücken der Bürger und
Geschäftsleute während der über 6-jährigen Bauzeit.
SPD: Die Baustelle ist unterirdisch. Die Zufahrt zur Baustelle unter
der Stadt erfolgt an der Franz Heidinger Straße. Dort wird zum Beispiel der
Aushub abgefahren. Während der Bauzeit wird der Verkehr um diese Baustelle
herumgeführt. Dort ist Platz genug, um den Verkehr ohne Behinderung zu regeln.
Erst wenn das Tunnelportal im Norden gebaut wird, wird es auch dort zu
Umleitungen während dieser letzten Bauphase kommen.
Die Grünen: Während der Bauzeit kommt es zweimal zu
Verkehrsbeeinträchtigungen - jeweils beim Bau der Tunnelportale. In dieser Zeit
ist mit Mehrbelastungen für die jeweilige Bauphase geben. Der Verkehr wird in
dieser Zeit um die Baustelle herumgeleitet. Der restliche Tunnel wird
unterirdisch gebaut; dadurch wird aber zusätzlicher Verkehr für den Abtransport
des Bauschutts entstehen.
UWG: Während der Tunnelbauzeit existieren nur zwei wirklich
große Baustellen. Die erste am Südportal wird während der gesamten Bauzeit
existieren. Für die Umleitung des Verkehrs sowie die Baustelleneinrichtung ist
auf dem angrenzenden Feld ausreichend Platz. Der Verkehr kann auf jeweils einer
Spur (wie bisher) an der Baustelle vorbeigeleitet werden. Der Tunnelaushub kann
gleichzeitig bei Bedarf zum Aufschütten des tieferliegenden Feldes genutzt
werden. Die zweite Großbaustelle am Nordportal entsteht ca. 2-4 Jahre nach
Baubeginn. Auch dort wird aufgrund der vorherigen Straßenverbreiterung der
gesamte Verkehr auf der gleichen Anzahl von Spuren an der Baustelle
vorbeigeleitet werden. Lediglich Geschwindigkeitseinbußen sind wahrscheinlich.
5. Wie sieht die
Realisierung der Brücke durch das FFH-Gebiet bei der Nord-Ostumfahrung aus?
CSU: Das mag ich mir lieber gar nicht vorstellen, eine Brücke
durch das FFH-Gebiet. Auch rechtlich sehr fragwürdig.
BLS: Die Realisierung von Brücken dieser Art ist Standard. Die
Brücke der Jann Trasse führt allerdings nicht durch sondern allenfalls über FFH
Gebiet – mit der Einschränkung, dass eine Kreuzung der Staatsstraße St2063 mit
der Straße von Hanfeld unter der Brücke liegt. Beide Straßen sind großflächig
vom FFH ausgenommen, sind also definitiv „Nicht-FFH“ Flächen. Den
Straßenasphalt als „empfindliche Natur“ zu bezeichnen, ist zynisch. Zur
Erläuterung: Die Dokumentation der ausgenommenen Verkehrsflächen (ca. 22 ha =
35 Fußballfelder) innerhalb der FFH-Grenzen können beim Freistaat eingesehen
werden. Die Bürgerliste hat Pläne entwickelt, wie die heutigen Verkehrsflächen
im FFH-Gebiet durch die Jann-Trasse drastisch renaturiert werden könnten.
SPD: Keine Ahnung. Abgesehen davon, dass Genehmigungen hierfür kaum
zu erwirken sind, können wir uns eine Gründung von Brückenpfeilern im
Verlandungsgebiet des Sees als technisch äußerst schwierig vorstellen.
Die Grünen: Ein Brückenbau in FFH-Gebiet wäre ein erheblicher
Eingriff in unsere empfindliche Natur und wird keine Genehmigung
erhalten.
6. Bei der Realisierung
der Umfahrung geht es durch das FFH-Gebiet, welche Flächen gedenken Sie hierbei
als Ersatzflächen auszuweisen?
CSU: Ich weiß es nicht.
BLS: s. Pos. 5. Keine, weil die Jann Trasse nicht durch FFH
Gebiet geht
SPD: Keine Ahnung. Bisher haben wir auch keine Vorschläge von den
Befürwortern der Umfahrung gehört oder gelesen.
Die Grünen: Da wir eine Umfahrung ablehnen und für nicht
realisierbar halten, gibt es von unserer Seite auch kein Konzept für
Ausgleichsflächen.
UWG: Ein Blick auf die Karte zeigt, dass Ausgleichsflächen um
Starnberg herum nur durch Aufkaufen von landwirtschaftlicher Fläche von den
ansässigen Landwirten möglich wäre. Ob diese Flächen ausreichen würden, ist
damit noch nicht gesichert. Sollten als Ausgleichsflächen weit entfernte
Flächen herangezogen werden, würden diese der Stadt Starnberg nichts
nützen.
7. Wie lange wird es
dauern eine Genehmigung für eine Umfahrung, die durch das FFH-Gebiet verläuft,
einzuholen?
CSU: Straßenplanungen dauern in der Regel viele Jahre, in
schwieriger geographischer Lage wie in Starnberg Jahrzehnte. Die Planung und
Genehmigung des Tunnels hat ebenfalls viele Jahre gedauert. Warum: Am
Anfang stehen die Bewertung der generellen Machbarkeit, dann kommt die (oftmals
endlos dauernde) politische Diskussion mit den Bürgern und die Entscheidung. Es
entstehen dabei neue Bürgerinitiativen der Betroffenen, die versuchen zu
blockieren. Dann kommen die staatlichen Genehmigungsverfahren, in der Regel
Raumordnung und Planfeststellung, die mehrere Jahre dauern: Anhörung aller
Betroffenen, Abarbeitung der Einwände, Anhörung der Fachbehörden etc. Daran
schließen sich in der Regel langwierige Gerichtsverfahren an (Der Bund
Naturschutz klagt in der Regel durch alle Instanzen und ebenso Betroffene).
Dann kommt noch die Klärung der Finanzierungsfragen, dahinter stecken
rechtliche und politische Fragen. Und am Ende könnte dabei rauskommen: Eine
Umfahrung geht nicht, weil es eine Tunnel gibt, der schonender ist für Mensch
und Natur und der auch finanziert wird durch den Bund.
BLS: s. Pos. 6
Die Grünen: Am 4. Juli 2013 hatte der Verein „Umweltbewusste Verkehrsentlastung Starnberg“ zu einer Podiumsdiskussion eingeladen. Bei dieser sprach unter anderem der damalige Vorsitzende des Bundesverkehrsausschusses, Dr. Anton Hofreiter (MdB B 90/Die Grünen) und erklärte den Anwesenden, dass eine Realisierung nach seiner Einschätzung mind. 50 Jahre dauern würde. Wir teilen diese Auffassung.
UWG: Unabhängig von den Planungszeiträumen umliegender Straßenbauprojekte von 20-30 Jahren wären hier Gerichte in langwierigen Klageverfahren zu überzeugen. Die Gerichte werden Ihr Urteil nach den Gesetzen ausrichten, unabhängig, was die Starnberger oder die Stadt Starnberg bevorzugen. Und das Bundesnaturschutzgesetz ist da recht eindeutig. Wenn es eine Alternative gibt sind FFH-Gebiete tabu.
8. Wie lange dauert es,
bis eine Umfahrung tatsächlich realisiert werden würde? Geben Sie Gründe für
Ihre Einschätzung an:
CSU: s. Antwort zu 7.
BLS: Nehmen Sie bitte Akteneinsicht beim Staatl. Bauamt
Weilheim, so wie wir. Die Umfahrung Unter/Oberbrunn in der heutigen ortsfernen
Trassierung wurde 2006 beschlossen und 2012 dem Verkehr übergeben. An der
Straße liegt es nicht, wenn es länger dauert, sondern an Neinsagern und
Verhinderern im Stadtrat. Diese sollten am 19.4.2015 besser nicht gewählt
werden.
SPD: Die o.g. Gründe und die Frage der Finanzierung lassen hier die
Vermutung zu, dass wir überhaupt keine Realisierung erwarten dürfen. Die B2 ist
eine Bundesstraße. Diese darf durch FFH – Gebiet, Naturschutzgebiete, Bannwald
etc. nur dann gebaut werden, wenn es keine Alternative gibt. Genau diese
Alternative ist aber der Tunnel. Er ist planfestgestellt (d.h. er hat die
Baugenehmigung) und ist somit genau die Alternative, die der Bund, wenn er
überhaupt bauen will, auch nur bauen darf.
Die Grünen: Eine Umfahrung ist
aufgrund der hohen Hürden aus unserer Sicht nicht realisierbar. Alle Varianten
würden entweder Wasserschutzgebiete plus Eingriffe in Gautinger Flur, in FFH-,
Land- und Naturschutzgebiete bedeuten und stehen, insbesondere da es eine
Alternative (den B 2 Tunnel) gibt, würden nicht genehmigt. Nicht zu
unterschätzen ist im Übrigen die Tatsache, dass jede Umfahrung deutlich länger
würde und damit durch die längeren Autofahrten mehr Schadstoffe erzeugen würde.
UWG: Eine Umfahrung wäre ein neues Projekt und müsste wieder B2-Tunnel unabhängig von der FFH-Problematik alle Planungsschritte durchlaufen. Angefangen vom Raumordnungsverfahren über die Planfeststellung und der zu erwartenden Klagen und Gerichtsverfahren. Selbst die „kleine“ Westtangente wird über 10 Jahre dauern, bis wir 2018 dort fahren können. Andere Umfahrungen in der Umgebung sind seit 25-30 Jahren in der Planung und noch nicht gebaut. Die Umfahrung Ober-/Unterbrunn ist nach ca. 25 Jahren befahrbar gewesen. Wir würden eine Mindestplanungszeit von 20-30 Jahren ansetzen. Und dabei ist nicht berücksichtigt, ob überhaupt eine Möglichkeit besteht, eine Umfahrung durch ein FFH-Gebiet zu bauen.
9. Die Schadstoffgrenze
in Starnberg ist überschritten, wie helfen hierbei der Tunnel bzw.die
Umfahrung?
CSU: Der aktuelle Luftreinhalteplan für München und Umland sieht
den Tunnel als derzeit einzig umsetzbare und wirksame Maßnahme an, die
Schadstoffwerte in der Innenstadt in den Griff zu bekommen. Diese Werte sind
derzeit weit höher als die Normwerte.
BLS: Im Fall Tunnel bestimmt das alleine der Bund. Starnberg
muss hinnehmen, was kommt. Im Fall Umfahrung die Stadt Starnberg das in der
Hand. Die B2-Durchfahrt von Starnberg mit oder ohne Tunnel gehört nicht in die
Stadt. Mit der Umfahrung können folgende Straßen im Wohnbereich zu Ortsstraßen
abgestuft werden: Hanfelder Straße 2,1 km, Söckinger Straße 3,8 km, Gautinger
Straße 1,9 km, B2 4,0 km, Possenhofener Straße 2,1 km. Summe 14 km. Mit der
Abstufung ist eine drastische Verkehrsreduzierung auch der Nebenstraßen
verbunden. Das ist nicht möglich mit einem Tunnel, der zusätzlichen Verkehr in
die Stadt zieht.
SPD: Die Umfahrung verlagert das Problem der Lärm- und
Schadstoffbelastungen in andere Wohngebiete, wie Wangen, Percha, Schwaige,
Schlosshölzl, Starnberger Wiese oder Leutstetten. Den Lärm unter die Straße zu
verlegen, schützt die Bürger in der Stadt, und die Schadstoffbelastungen werden
durch die Kaminlösung am Schloss nicht mehr messbar sein (siehe die Erfahrungen
in Landshut).
Die Grünen: Der Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt
München und das Umland aus dem Jahr 2012 bezieht sich in der Anlage direkt auf
Starnberg. Hier werden als erste Maßnahme der Bau des B 2 Tunnels und im
Anschluss (!) der Bau der Westumfahrung als wirksame Maßnahmen beschrieben.
Eine Umfahrung könnte möglicherweise für die Innenstadt zu einer Reduzierung
führen - aber sie verursacht auf jeden Fall längere Fahrstrecken, damit mehr
Schadstoffemissionen oder alternativ, die Autofahrerinnen und Autofahrer nutzen
die Umfahrung nicht, weil sie ihnen zu lang ist und fahren weiter oberirdisch
durch Starnberg.
UWG: Die Schadstoffe werden reduziert, wenn weniger Verkehr in
der Hauptstraße fährt. Dieses gelingt durch Verlagerung des Durchgangsverkehrs
in einen Tunnel oder (lediglich aus verkehrssicher Sicht) auf eine Umfahrung.
Ein weiteres Potential zur Verkehrsvermeidung sehen wir in der verstärkten
Nutzung des ÖPNV und nicht motorisierter Verkehrsmittel. Auch aus
Verhaltensänderungen der Starnberger Bürger (die Kinder auch mal alleine ihre
Freizeit-Aktivitäten erreichen zu lassen) ergäbe sich ein Potential zur
Verkehrsentlastung.
10. Wie schätzen Sie das
Kosten-/Nutzenverhältnis auf Hinblick auf den Tunnel und die Umfahrung ein?
CSU: Die Kosten des Tunnels übernimmt weit bis auf
Weniges der Bund. Sie liegen derzeit bei ca. 200 Millionen Euro. Eine
Umfahrung würde - allein wegen der ebenso notwendigen Tunnellösungen zum
Schutze von FFH- und Naturschutzgebiet - mindestens ebenso teuer, wenn
nicht noch teurer, da solche Kosten sich von Jahr zu Jahr erhöhen. Und bei
einer Umfahrung müsste die Stadt den größten Teil selbst bezahlen, evtl. mit
einem gewissen staatlichen Förderanteil.
BLS: Zuvor: Es heißt sinnvollerweise Nutzen-Kosten-Verhältnis
(NKV). Das Verfahren (NKA) wird präzise vom Freistaat vorgegeben. Bitte selber
nachlesen: „Bewertungsverfahren … für die Staatsstraßen in Bayern Teil:
Nutzen-Kosten-Analyse“. Nach unserem Wissen gibt es zum Tunnel nur eine
Berechnung von 2005 (IVV-Studie): Ortsnahe Umfahrung mit Westtangente NKV=2,57.
Der B2-Tunnel hat NKV=2,73 allerdings bei angenommenen Tunnelbaukosten von 79
Mio. €. Nach dem heutigen Wissen müssen die Tunnelkosten realistisch mit 200
Mio. € angesetzt werden. Damit läge der Tunnel bei NKV=1, was die Aufnahme in
den Bundesverkehrswegeplan ausschließt. Die Staatsstraßen-Umfahrungen in
Bayern, wie die Jann Umfahrung, haben im Mittel ein NKV=3,5.
SPD: Die Frage wird sein, wie viele Fahrzeuge den Umweg, den die
Umfahrung darstellt, in Kauf nehmen, bevor sie ihn als die schnellere Lösung
empfinden. Vermutlich wird die Hauptstraße erst verstopft sein müssen, damit
dann die Umfahrung als der schnellere Weg gewählt wird.
Die Grünen: Der Tunnel wird bis auf ca. 1 Mio € vom Bund
bezahlt, da es sich um eine planfestgestellte und vom Bund gewollte
Entlastungsmaßnahme einer Bundesstraße handelt. Nach dem Konzept der
Umfahrungsbefürworter und der amtierenden Bürgermeisterin soll eine
Umfahrungsstraße (Welche?) durch die Stadt Starnberg ist sog. „kommunaler
Sonderbaulast“ selbst bzw. zu mind. 20 bis 40 % selbst bezahlt werden. Die
Kosten dürften sich in ähnlicher Höhe wie bei einem Tunnelbau bewegen, da auch
hier aufwändige Bauwerke (Tunnel und/oder Brückenbauwerke) zu realisieren sind.
11. Im Leitfaden zur
FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau, Ausgabe 2004 wird
festgehalten, dass FFH-Gebiete nur dann tangiert werden dürfen, wenn es keine
zumutbare Alternative gibt und auch dann nur unter strengsten Auflagen. Was
sagen Sie dazu?
CSU: Der Tunnel ist eben diese Alternative.
BLS: Zur Jann Umfahrung ist uns keine Alternative bekannt. Der
Tunnel ist es definitiv nicht. Er löst beispielsweise nicht das Problem des
Verbindungsverkehrs zwischen A95 und A96 oder des B2/A952-Verkehrs bei Percha,
Heimatshausen, Wangen etc.
SPD: Genau das ist das K.O.-Argument in Sachen Umfahrung. Der Tunnel
ist für den Bund diese Alternative.
Die Grünen: 100 % Zustimmung. Die Einschätzung teilen wir (s.
Antwort zu Frage Nr. 8)
12. In welchem Maße
würde die Umfahrung das Naturschutzgebiet belasten? (nicht nur zerstören
sondern langfristig schädigen)
CSU: Große Belastung, die wegen der bestehenden Alternative des
Tunnels rechtlich nicht möglich sein wird.
BLS: s.o.
SPD: Das werden die Untersuchungen ergeben, die bei einer
Straßenplanung ohnehin zu erbringen sind. Aber eine Versiegelung von Flächen,
Brückenbauten, Verkehrslärm werden unvermeidbar sein. Jeder kann sich
vorstellen, wie zusammenhängende naturbelassene Flächen zerschnitten und Flora
und Fauna massiv gestört oder gar zerstört werden.
Die Grünen: Es würde zu einer erheblichen und nachhaltigen
Schädigung kommen, da es sich beim Bau von Straßen um massive Eingriffe
handelt. Bodenversiegelung sei als ein Stichwort genannt. Dies würde enorme
Auswirkungen auf die Flora und Fauna haben. Wir leben hier, weil wir unsere
Landschaft so lieben und wollen sie nicht zerstören!
13. Inwieweit sind
Leutstetten und Hanfeld von der Umfahrung belastet?
CSU: Den Umfahrungsverkehr haben die beiden Ortsteile
buchstäblich vor der Haustür, genauso der Starnberger Norden und Osten.
BLS: Alle Ortsteile von Starnberg werden mit der Jann Umfahrung
weiträumig umfahren. Das gilt auch für Hanfeld. Für Leutstetten wurde von der
Bürgerliste eine Lärmberechnung in Auftrag gegeben, die keine Lärmbelastung
ausweist.
SPD: Das kommt auf die Variante an, die letztendlich gewählt wird.
Bisher gibt es 11 vage Vorschläge, deren Umsetzbarkeit bis heute nicht geprüft
wurde. Betroffen werden immer wieder Wohngebiete sein. Nicht nur Leutstetten,
sondern auch Percha, Wangen, Schosshölzl, Schwaige oder die Starnberger Wiese.
Die Grünen: Beide Ortsteile
sowie der Norden und Osten der Stadt würden erheblich belastet. Lärm und
Abgase! Wir wollen unsere Dörfer und Ortsteile schützen!UWG: Leutstetten würde bei einer ortsfernen Umfahrungsvariante die Auswirkungen der in der Nähe liegenden Straße spüren, Analog würde bei einer ortsnahen Umfahrungsvariante Hanfeld die Auswirkungen der in der Nähe liegenden Straße spüren.
14. Wie wird für die
Sicherheit im Tunnel im Falle eines Unfalls gesorgt? (Notausstiege etc.)
CSU: Der Tunnel würde nach den geltenden Sicherheitsbestimmungen
gebaut.
BLS: Das wird eine Planung vom Bund sein, die Starnberg
hinnehmen muss. Leider ist das keine Entscheidung des Stadtrats. Das
Sicherheitskonzept laut Planfeststellung ist veraltet (2006). So sind
Notausstiege alle 50 m statt 300 m (s. Bundesanstalt für das Straßenwesen H69
von 2009) und eine zweite Tunnelröhre (für Gegenverkehr oder Rettung) heute
Standard.
SPD: Die Sicherheitsvorschriften für den Bau eines Tunnels unter
einer Stadt werden eingehalten. Wir können anbieten, Vertreter des
Straßenbauamtes erneut nach Starnberg einzuladen, um die Fragen der Sicherheit
im Tunnel öffentlich zu erörtern
Die Grünen: Der Tunnel wird nach den geltenden
Rechtsvorschriften gebaut. Das ist selbstverständlich. Wer etwas anderes
suggeriert unterstellt dem Baulastträger und hiermit dem Bund das er
rechtswidrig agiert.
15. Warum reicht der
Tunnel nur bis zur Höhe von Mc Donalds?
CSU: Das ist das einzige Manko des Tunnels, sowohl im Norden
als auch im Süden Starnbergs. Die politische Entscheidung wurde
damals aus Kostengründen so gefällt. Leider kann man das nicht mehr rückgängig
machen, ohne die Planung dafür komplett neu aufzurollen und neu zu beginnen.
BLS: Weil der Bund entschieden hat, keine Verlängerung zu
bezahlen und Starnberg schlicht nicht das Geld dafür hat. (s. Beschluss des
Stadtrats)
SPD: Weil dort die Senke genutzt werden soll, um die Einfahrt in den
Tunnel zu verkürzen und die Anbindung an das Gewerbegebiet zu gewährleisten.
Die Grünen: Die Stadt Starnberg hatte auf Antrag mehrerer
Fraktionen (u.a. B 90/Die Grünen) um eine Verlängerung des Tunnels sowohl in
südlicher als auch in nördlicher Richtung bemüht. Die Anträge wurden vom Bund
abschlägig behandelt (Kosten!).
16. Kann es eine
Verlängerung des Tunnels geben?
CSU: Theoretisch ja, aber mit komplett neuer Planung mit den für
eine Straßenplanung üblichen Zeiten (s.o.)
BLS: Eine Verlängerung müsste Starnberg finanzieren. S. Pos. 15.
Sie würde weit mehr kosten, als die Jann-Umfahrung. (s. Beschluss des
Stadtrats)
SPD: Wir sehen hier leider keine Möglichkeit mehr. Während der Planungs-
und Genehmigungsphase hatten wir uns sehr dafür eingesetzt, sowohl im Norden,
als auch im Süden den Tunnel zu verlängern. Im Norden scheiterte dies gleich
aus den o.g. Gründen, im Süden waren Platzgründe für den Baustellenbetrieb und
letztendlich das Kosten-Nutzenverhältnis ausschlaggebend für eine Ablehnung der
Verlängerung.
Die Grünen: Grundsätzlich ja! Dies würde aber ein neues
Planfeststellungsverfahren auslösen und uns um Jahre zurückwerfen.
UWG: Baulich ist eine Verlängerung prinzipiell machbar. Der Bund
hat sich aber für die verkürzte Variante entschieden und wird auch nur für
diese das Geld bereitstellen. Die Kosten für eine Verlängerung in Richtung
Autobahn oder Richtung Maxhof-Kreisel müsste die Stadt bezahlen.
17. Wie ist für die
Sicherheit der Fußgänger, insbesondere der Schulkinder, die bei den jeweiligen
Tunnelein-bzw. Ausgängen liegen, gesorgt? (Gymnasium Starnberg,
Schlossbergschule)
CSU: Direkt an den Portalen gibt es keine Fußgänger und
Schulwegübergänge.
BLS: Die Planfeststellung B2-Tunnel enthält keine Angaben dazu.
Bitte beim Staatlichen Bauamt Weilheim diesbezüglich nachfragen. Die Gestaltung
der B2 bestimmt wie in der Vergangenheit alleine der Bund – die Stadt hat da
leider nichts zu melden.
SPD: Die oberirdische Gestaltung wird in den Händen der Stadt
Starnberg liegen, da der oberirdische Teil des Tunnels dann zur Gemeindestraße
abgestuft wird. Hier stehen uns alle Gestaltungsmöglichkeiten offen, die wir
zusammen mit den Bürgern festlegen werden. Ob Ampeln, Fußgängerüberwege,
Radwege, breitere Gehwege, Tempo 30, alles wird möglich sein.
UWG: Beim Gymnasium Starnberg ist der Durchgangsverkehr bereits im B2-Tunnel verschwunden. Deshalb kann dieser Kreuzung Fußgängerfreundlicher gestaltet werden. Die „alte“ B2 zwischen den Tunnelportalen kann nach dem Bau des B2-Tunnels zur Ortsstraße herabgestuft werden. Damit erhält die Stadt die Gestaltungshoheit über die Straße und somit auch über die Kreuzung Hauptstraße und Söckinger Straße. Somit kann der Schulweg über diese Kreuzung entsprechend gestaltet werden.
18. Ein hydrologisches
Gutachten des Straßenbauamtes aus dem Jahre 2005 besagt, dass der Tunnel auf
fast ganzer Strecke im Grundwasser liegt. Können Sie hierbei erklären, wie für
die Reinhaltung des Wassers und die Sicherheit beim Tunnelbau gesorgt ist?
CSU: Diese Frage wurde auch im Rahmen des staatlichen
Genehmigungsverfahrens geprüft und bewertet. Die Fachleute sagen, dass sie hier
keine Probleme sehen. Als Nichtfachmann vertraue ich den staatlichen Behörden.
BLS: Nach unserer Akteneinsicht ist das o.g. Gutachten 2009
total überarbeitet worden. Die Bedenken sind eher größer geworden. Auch hier
entscheidet der Bund und Starnberg muss hinnehmen, was kommt. Die
Fischzuchtanlage in Starnberg ist einzigartig in Bayern, weil sie
ausschließlich mit Quellwasser gespeist wird und damit einzigartige Ergebnisse
liefert. Damit ist es nach dem Tunnelbau vorbei. Zur Sicherheit beim Bau gibt
es in den Akten keine Hinweise. Auch hier entscheidet der Bund und nicht der
Stadtrat. Die Bohrung muss nach unseren Informationen unter Überdruck
durchgeführt werden, da eine Vereisung nicht ausreicht. Die Bohrmannschaft muss
in kurzen Schichten fahren und dann dekomprimiert werden. Die Tunnelwände
müssen möglicherweise auch noch in der Betriebsphase vereist werden, um dem
Wasserdruck standzuhalten. Riesige Dükeranlagen müssen regelmäßig von
Schlammtauchern gesäubert werden. Bei Brand muss die Starnberger Feuerwehr
einrücken. Das sollten die Angehörigen wissen.
SPD: Das hydrologische Gutachten war Bestandteil der Planung für den
Tunnel. Wir als Nichttechniker verlassen uns darauf, dass die Fachleute bei der
Erstellung des Gutachtens diese Gegebenheiten ausreichend berücksichtigt haben.
Sonst wäre es nicht zu einer Genehmigung gekommen. Einflüsse der verschiedenen
Umfahrungsvarianten auf das Grundwasser sind bisher nicht einmal im Ansatz
untersucht worden.
Die Grünen: Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat
selbstverständlich auch die Grundwasserthematik eine Rolle gespielt. Nach
Auskunft der Fachleute besteht hier keine Gefahr. Es wurden sehr viele
Probebohrungen durchgeführt, um hier Sicherheit über den Untergrund zu erhalten
und den Bau des Tunnels entsprechend abzusichern. Wir gehen daher davon aus,
dass die Baumaßnahme zu keiner Schädigung führen wird.
UWG: Der Tunnel wird „wasserdicht“ gebaut. Das heißt, dass das
Grundwasser über Düker (kleine Quertunnel) unter dem B2-Tunnel geleitet werden.
Damit staut sich kein Grundwasser an den Tunnelwänden. Das Abwasser,
Schmelzwasser und Regenwasser der Fahrzeuge, die durch den Tunnel fahren, wird
entsprechend abgeleitet und wie überall getrennt vom Trink- und Grundwasser bis
zum Klärwerk geleitet. Der Tunnel wird mit einer Spezialbohrmaschine gebaut,
die während des Bohrens die Wände und Decken permanent abstützt und sofort mit
Beton etc. auskleidet. Zu keinem Zeitpunkt während des Bauens ist die
Tunneldecke ohne „nackt“, so dass Wasser eindringen könnte.
Was hat es mit den
Aussagen, dass Herr Dobrindt gesagt hat, dass der Bund den Tunnel neu bewerten
lässt und den Kosten-Nutzen-Faktoren, sowie der nicht Finanzierbarkeit des
Tunnels auf sich? (die Umfahrungs-Befürworter geben dies an)
CSU: Dobrindt hat am 20.03.2015 nochmals festgestellt, dass Bund
und Freistaat an der Tunnelplanung festhalten werden, da sie sorgfältig geprüft
und genehmigt sei. Klar ist jedoch auch, dass es weiterhin eine politische
Mehrheit für den Tunnel geben muss. Der Bund verteilt das Geld, das er hat,
letztlich dorthin, wo solche Projekte auch gewollt sind. In Deutschland gibt es
viele Kommunen, die "Hurra" schreien würden, wenn sie Geld für solche
Entlastungsmaßnahmen bekämen. In Starnberg sieht man das seltsamerweise in
Teilen der Bevölkerung anders- die Gründe hierfür sind aus meiner Sicht
nicht plausibel und viel zu kurzsichtig. Hier wurde viel Angst und Panik
verbreitet. Die Situation darf aber letztlich so nicht bleiben. Es wäre
schlicht und einfach unverantwortlich - auch gegenüber den nachfolgenden
Generationen - auf den Tunnel zu verzichten.
BSL: Bezüglich NKV s.o. Bitte selber in den einschlägigen
Richtlinien für eine Aufnahme in den BVWP (Grundkonzeption zum BVWP 2015-2030 )
nachlesen. Es muss auf jeden Fall eine Neubewertung des Tunnels durchgeführt
werden. Starnberg bekommt bei den 2.000 Bundesprojekten sicher keine
Extra-Wurst. Das ist eine Entscheidung alleine des Bundes und nicht des
Stadtrats. Das NKV bestimmt die Einordnung in eine Prioritätenliste, die in den
Folgejahren nach Vorliegen von Finanzmitteln abgearbeitet werden kann. Nach
2030 werden die verbliebenen Projekte neu geprüft, fliegen raus oder stehen für
den nächsten BVWP an. Bei einem NKV=1 ist die Chance einer Realisierung bei
Null. Das ist auch der Grund, warum der Tunnel von Jahr zu Jahr und Wahlkampf
zu Wahlkampf weitergeschoben wird und nichts vorangeht, obwohl die
Baugenehmigung seit über 8 Jahren vorliegt und in dieser Zeit immer eine
Mehrheit im Stadtrat für den Tunnel vorlag.
SPD: Die Aussagen
dieses Verkehrsministers sind nicht das erste Mal verwunderlich. Die Stadt
Starnberg hat für den Luftreinhalteplan Maßnahmen beschlossen, die zum
Bestandteil der Regionalplanung im Umland von München geworden sind. Dieser
Luftreinhalteplan ist verbindlich und sieht den Tunnel als erste Maßnahme zur
Reinhaltung der Luft in Starnberg. Der Luftreinhalteplan kann von betroffenen
Bürgern vor Gericht durchgesetzt werden (siehe die erfolgreiche Klage eines
Bürgers an der Landshuter Allee in München). Die Messwerte am Tutzinger
Hofplatz sind mit Werten aus Karlsfeld die höchsten im gesamten Münchner Umland
und liegen weit über den zugelassenen Höchstwerten. Herr Dobrindt wird gar
keine andere Wahl haben, als den Tunnel zu bauen.
Die Grünen: Laut Pressemitteilung hat Herr Dobrindt Ende
März 2015 noch einmal mitgeteilt, dass Bund und Freistaat an der Tunnelplanung
festhalten.
Nordumfahrung - ein Kinderspiel?
Uns erreichte folgender Text der UWG mit der Bitte um Veröffentlichung:
Nordumfahrung – ein Kinderspiel?
Dass eine
Verkehrsentlastung Starnbergs durch den Tunnel rechtlich machbar ist, wissen
wir: Er ist genehmigt und hat eine Anfechtung vor Gericht erfolgreich
bestanden.
Wie sieht
das mit einer Nordumfahrung aus?
Anders als im normalen Baurecht ist es im Infrastrukturrecht
nicht möglich, dass jeder, der ein sachliches Interesse hat und über die
notwendigen finanziellen Mittel verfügt, die Genehmigung für den Bau einer
Straße beantragen und dann den Straßenbau durchführen kann.
1. Prinzip
des Einstufung und Typenzwangs
Vielmehr ist für das deutsche Straßenrecht das Prinzip des
Einstufungs- und Typenzwangs prägend, wonach alle Straßen, die in Bund und
Ländern vorgehalten werden, lückenlos und zwingend in Straßenklassen eingeteilt werden müssen.
Herber, in: Kodal, Straßenrecht, 7.
Aufl., 2010, Kap. 9 Rn. 1
Die Kategorisierung der
Straßen findet ihren Ausgangspunkt in Art. 74 Abs. 1 Nummer 22 Grundgesetz,
BVerfG, U. v. 3.7.2000, 2 BvG 1/96;
BVerfGE 102, 167
wird in § 1 FStrG zugrundegelegt, und wird im Landesrecht durch
Art. 3 BayStrWG fortgesetzt. Sie richtet sich grundsätzlich nach objektiven
Kriterien, nämlich der Verkehrsbedeutung, die nach der Netzfunktion (welche Straßen werden miteinander verknüpft) und der
Verkehrsfunktion (welcher Verkehr nutzt die Straße: örtlich/überörtlich) einer
Straße bestimmt wird.
In einem neueren Urteil hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
seine feststehende Rechtsprechung hierzu zusammengefasst:
Diese
Frage ist in der Rechtsprechung des 8. Senats des Verwaltungsgerichtshofs
geklärt. Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 24. Februar 1999 (BayVBl
2000, 242 = DVBl 1999, 866; vgl. ferner BayVGH vom 8.8.2001 DÖV 2002, 211/212)
darauf abgestellt, welche – tatsächliche – Funktion eine Straße im Straßennetz
aufweist (BayVBl a.a.O. S. 244). Insbesondere kommt es auf Verknüpfungen mit
höher klassifizierten Straßen an (BayVBl a.a.O. S. 244). Die früher vom Senat
vertretene Auffassung, dass auch subjektive Planungsabsichten des Baulastträgers
in die Beurteilung einfließen könnten (vgl. BayVGH vom 15.3.1983 Az. 8 B 80
A.277 „Kirchenthumbach“), hat der Senat ausdrücklich aufgegeben (vgl. BayVGH
vom 24.2.1999 BayVBl 2000, 242/244).
BayVGH, B. v. 17.2.2012, 8 ZB
11.124, KommunalPraxis BY 2012, 185 Rn. 8; vgl. Auch BVerwG, U. v. 11.4.1986, 4
C 53/82, DVBl 86, 1007 = juris Rn. 19
Aus dem Prinzip des Einstufungs- und des Typenzwangs ergeben
sich für die Möglichkeiten der Planung und des Baus einer „Nordumfahrung
Starnberg“ unterschiedliche Beurteilungen:
Eine Straßenverbindung von der ST 2069 in Höhe der Umfahrung
Hanfeld zum Beginn der A 952 (sog. ortsnahe
Umfahrung) wäre nach Netz- und Verkehrsfunktion unzweifelhaft als Staatsstraße zu klassifizieren.
Eine Straßenverbindung von der ST 2069 in Höhe der sogenannten
Waldkreuzung zur A 95 in Höhe Oberdill (ortsferne
Umfahrung) wäre in der Gesamtsicht zusammen mit der sogenannten
Westumfahrung zum Maxhof-Kreisel als Bundesstraße
zu klassifizieren.
2.
Straßenbaulast
Aus dem Prinzip des Einstufungs- und des Typenzwangs folgt auch
die Straßenbaulast
Tegtbauer, in: Kodal, Straßenrecht,
7. Aufl., 2010, Kap. 14
und die Weichenstellung für das Planungsverfahren.
Ronellenfitsch, in: Marschall,
FStrG, 6. Aufl., 2012, § 17 Rn. 10; Sauthoff, in: Ziekow, Handbuch des Fachplanungsrechts,
2. Aufl., 2014, § 11 Rn. 29 = S. 392
Nach den im wesentlichen sachlich und wörtlich übereinstimmenden
Definitionen der Straßenbaulast in den Straßen und Wegegesetzen des Bundes und
der Länder umfasst die Straßenbaulast
alle mit dem Bau (Neu, Um- bzw. Ausbau) und der Unterhaltung der vorhandenen
Straße zusammenhängenden Aufgaben (d.h. von der Planung bis zum Untergang,
z. B. durch Einziehung).
so wörtlich Tegtbauer, in: Kodal,
Straßenrecht, 7. Aufl., 2010, Kap. 13 Rn. 3; Wohlfahrt, in: Haus/Krumm/Quarch,
Gesamtes Verkehrsrecht, Nomos, 2014, § 3 FStrG Rn. 1
3.
Straßenbaulast und Planung
Zur
Straßenbaulast gehört also auch die Planung und die Pflicht und Befugnis zur
Planung.
„Die Planfeststellung wird vorbereitet und maßgeblich geprägt durch
die Planaufstellung. Die Planaufstellung erfolgt durch den Träger der Baulast.
Dieser ist Vorhabenträger und primärer Inhaber der Planungshoheit.“
Ronellenfitsch, in: Marschall,
FStrG, 6. Aufl., 2012, § 17a Rn. 6; Sauthoff, in: Ziekow, Handbuch des Fachplanungsrechts,
2. Aufl., 2014, § 11 Rn. 29 = S. 392
a) Planfeststellung
Bei der Planfeststellung muss
der Plan vom Vorhabenträger eingereicht werden, der für die konkrete Planung
zuständig ist. Sonst ist die beantragte Planfeststellung schon aus diesem
Grunde abzulehnen; ein gleichwohl ergehender Planfeststellungsbeschluss wäre
rechtswidrig.
Neumann, in: Stelkens/Bonk/Sachs,
VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 73 Rn. 16; Lieber, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, Nomos
Großkommentar, VwVfG, 1. Aufl., 2014, § 73 Rn. 32; Stüer, Handbuch des Bau und
Fachplanungsrechts, 4. Aufl., 2009 Rn. 4141 = S. 1392;, Johlen, in:
Hoppenberg/de Witt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Teil L (Oktober 2009)
Rn. 30; Beckmann, in: Erbguth/Kluth, Planungsrecht in der gerichtlichen Kontrolle,
Duncker & Humblot, 2012, S. 123 (149); PlafeR 07, Ziffer 9 Abs. 1 S. 2;
Ziffer 11 Abs. 1 S. 3; Ziffer 17 Abs. 1; BayVGH, U. v. 24.02.1999, 8 B 98.1627,
8 B 98. 1631; DVBl 99, 866, juris Rn. 27; OVG Lüneburg, U. v. 22.2.2012, 7 LC
83/10, NdsVBl 12, 212 = juris Rn. 63; Vallendar/Wurster, in: Hermes/Sellner,
AEG, 2. Aufl., 2014, § 18 Rn. 86
Nur dem Träger des Vorhabens (Baulastträger) steht ein
subjektives öffentliches Recht auf Planfeststellung zu. Er bestimmt den
Verfahrensgegenstand. Dritte haben
keinen Anspruch auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens und können
die Einleitung nicht erzwingen.
Ronellenfitsch, in: Marschall,
FStrG, 6. Aufl., 2012, § 17a Rn. 9
b) Raumordnungsverfahren
Auch der
Anstoß für ein Raumordnungsverfahren muss vom zuständigen Vorhabensträger
kommen, § 15 Abs. 2 ROG, Art. 25 BayLPlG.
Numberger/Kraus, Raumordnung und
Landesplanung in Bayern, 28. Lfg., März 2014, Art. 25 Rn. 7, 8
Dies gilt insbesondere auch für die Prüfung von Alternativen,
die ebenfalls jeweils einen Projektträger benötigen.
Spannowsky/Runkel/Goppel,
Raumordnungsgesetz, C. H. Beck, 2010, § 18 Rn. 33-37
c) Bauleitplaung
Auch der Weg einer so genannten isolierten Straßenplanung im
Wege der Bauleitplanung ist nicht eröffnet,
Dürr, in: Kodal, Straßenrecht, 7.
Aufl., 2010, Kap. 36 Rn. 8 = S. 1179; Steinberg/Wickel/Müller, Fachplanung, 4.
Aufl., 2012, § 5 Rn. 94 ff.; PlafeR 07, Ziffer 7; BVerwG, B. v. 8.10.1999, 4 B
53/99, NVwZ-RR 00, 253 = Juris Rn. 10; BayVGH, U. v. 12.10.2007, 8 N 06.783,
BayVBl 08, 564 = juris Rn. 33; Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern,
U. v. 3.9.2008, 3 K 9/07,juris Rn. 28
und auch unzweckmäßig.
Stüer, DVBl 14, 987 (991)
Im konkreten Fall verlässt
zudem einmal der Korridor Waldkreuzung - Oberdill im Bereich Hausen das
Stadtgebiet, so dass eine Bauleitplanung der Stadt Starnberg dort
ausscheidet. Zum anderen sind die Kompetenzvorschriften über die Straßenbaulast
nach dem Landesstraßenrecht zu beachten, was zum später erörterten Problemfeld
der Sonderbaulast führt.
BayVGH, U. v. 30.3.2010, 8 N 09.1861 u. a., BRS Bd. 76 Nr. 222 = juris Rn.
51
Verfahrensrechtlich werden bei Bundesfernstraßen die Interessen
und der Vorrang der Bundesplanung durch § 16 Abs. 3 FStrG gewahrt. Damit soll
sichergestellt werden, dass Fehlplanungen vermieden werden können.
Schmidt, in: Müller/Schulz, FStrG,
C.H. Beck, 2008, § 16 Rn. 51
4. Kommunale
Sonderbaulast
Das Rechtsinstitut der kommunalen Sonderbaulast gründet sich
einmal auf Art. 44 BayStrWG und zum anderen auf Art. 13f BayFAG.
Derzeit werden jährlich bis zu 27,9 Millionen € für den Bau von
in gemeindlicher Sonderbaulast stehenden Ortsumfahrungen bzw.
Entlastungsstraßen im Zuge von Staatsstraßen zur Verfügung gestellt (allerdings
werden aus diesem Topf auch Kreuzungsänderungen und unselbstständige Geh- und
Radwege finanziert). Damit soll es den Gemeinden ermöglicht werden, solche
Ortsumfahrungen im überwiegend kommunalen Interesse, die nach dem Ausbauplan
für Staatsstraßen in den nächsten Jahren nicht verwirklicht werden könnten,
selbst mit Hilfe staatlicher Fördermittel vorzeitig zu realisieren. Dabei wird durch eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung im Sinne von Art. 44 BayStrWG eine Sonderbaulast begründet.
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht diese Befugnis als einen Ausgleich
dafür an, dass den Gemeinden die Baulastträgerschaft für solche Straßen wegen
der strengen Klassifizierung untersagt ist (vgl. oben).
Adami, in: Zeitel, BayStrWG, Art.
44 Rn. 1a
Der Sache nach handelt es sich um ein finanzpolitisches Instrument des Kommunalen Finanzausgleichs, das
an das BayStrWG entsprechend angepasst ist.
Die Begründung der Sonderbaulast erfolgt durch einen
öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Freistaat Bayern,
vertreten durch das staatliche Bauamt. Ein
einseitiges Handeln einer Gemeinde ist also nicht möglich; dem Freistaat kann
nicht ohne seine Zustimmung eine Staatsstraße aufgedrängt und das staatliche
Straßennetz verändert werden.
Selbstverständlich ist der Freistaat Bayern bei der Frage, ob
und zu welchen Bedingungen er eine solche Vereinbarung abschließt,
rechtsstaatlich gebunden und kann nicht willkürlich zustimmen oder ablehnen. Von Seiten des Freistaats setzt die
Zustimmung zu einer Sonderbaulast voraus, dass das Projekt straßenbaufachlich richtig,
rechtlich zulässig und finanziell darstellbar ist.
Für das Projekt einer Nordumfahrung von der Waldkreuzung nach
Oberdill, die wie ausgeführt Bundesstraßencharakter hätte, kann eine Zustimmung
zum Abschluss einer Sonderbaulastvereinbarung keinesfalls in Aussicht gestellt
werden. Abgesehen davon, dass Sonderbaulasten für Bundesstraßen ohnehin selten
sind und besondere Voraussetzungen haben, sprechen dagegen folgende Gründe: Wie
sich etwa anhand der vom Büro Steinbacher untersuchten Varianten belegen lässt,
ist eine schutzgebieteverschonende
Trasse topographisch oszillierend, verkehrlich extrem schlecht wirksam und
durch zwei notwendige Tunnels sehr kostenintensiv. Eine gerade Verbindung dagegen zwischen beiden Punkten durchquert Schutzgebiete,
darunter das Wasserschutzgebiet für die Trinkwasserversorgung des Würmtals,
außerdem Bodendenkmäler und ein Geotop. So oder so steht einer solchen
Planung die Existenz einer naturschutzfachlich drastisch wenig belastenden
Alternative entgegen. Hierzu ist nur auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs
zum Entlastungstunnel Starnberg zu verweisen. Am Ende der Nordumfahrung wäre
schließlich eine Anbindung an die A 95 erforderlich, die nicht vorstellbar ist.
Wenn eine weitere Anschlussstelle an die A 95 zwischen München und Starnberg
erfolgt, dann wird dies nur für eine so bedeutsame Maßnahme wie für den Südring
der A 99 geschehen können, nicht aber für eine verkehrlich kaum wirksame
Starnberger Ortsumfahrung. Im Übrigen wären die Kosten für einen solchen
Autobahnanschluss enorm.
Für eine Umfahrung in Sonderbaulast, die von Hanfeld zum Beginn
der A 952 führen würde, kann keine bessere Prognose gestellt werden. Diese
würde zwar rechtlich besser auf das von 44 BayStrWG und Art. 13f BayFAG gebildete
Fundament gestützt werden können. Es
wäre aber zunächst keine Alternative zum Entlastungstunnel B2 sondern ein
anderes Projekt mit völlig anderem Zuschnitt. Anstelle einer Bundesstraße, würde eine Staatsstraße entlastet. Der
Entlastungseffekt für Starnberg wäre schon wegen der Ausgangslage geringer, da
die Bundesstraße mehr Durchgangsverkehr aufweist als die Staatsstraße (die meistbelastete
Staatsstraße ist im Übrigen die Possenhofenerstraße). Für den geringeren Entlastungseffekt
müsste gleichwohl auch ein Tunnel unter der Stadt (von Hanfeld zum Bahnhof Nord
etwa) gebaut werden, allerdings mit deutlich größerem Gefälle und schlechterer
Erreichbarkeit von der Oberfläche her) Auf Seiten der bayerischen Straßenbauverwaltung
gibt es zu einem solchen Projekt noch keinerlei Überlegungen oder
Untersuchungen, so dass mit einen dementsprechend langen Planungs- und Entscheidungszeitraum
zu rechnen wäre. Es wäre aber wahrscheinlich, dass das Projekt sehr rasch
negativ verbeschieden würde, weil der Freistaat Bayern ja eben jetzt zusammen
mit der Stadt Starnberg und dem Landkreis Starnberg die Westumfahrung plant und
kurz vor dem Baubeginn steht. Damit würde ein Handlungsdruck für eine weitere
Entlastung der Hanfelderstraße selbstverständlich vermindert. Vermindert würde
auch die Priorität, da angesichts des notwendigen Tunnels sich sehr rasch ein
schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis herausstellen würde. Wie gesagt, stehen für
ganz Bayern jährlich nur 30 Millionen zur Verfügung.
Zusammengefasst
kann gesagt werden, dass die Chancen für eine sog. Nordumfahrung verschwindend
gering sind, und wenn sich trotzdem eine Gelegenheit auftäte, mit einem sehr
langen Verwirklichungsweg, d.h. Jahrzehnte, zu rechnen wäre.
Otto Gaßner Roland
Gerold
UWG
– die sachverständige Ideenwerkstatt
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