Über diesen Blog



Dieser Blog richtet sich an alle an Lokalpolitik Interessierten.

Fokus dieses Blogs liegt auf der anstehenden Stadratswahl in Starnberg am 19. April 2015. Besonders die Themen Tunnel und Umfahrung sollen genauer beleuchtet werden.

Die beiden Autoren sind Robert und Stephanie Schlaeger.

Wir bemühen um uns größtmögliche Neutralität, wollen aber nicht verschweigen, dass wir enge Beziehungen zu Mitgliedern der UWG haben. Unsere eigene Meinung und Empfindung werden wir ebenfalls an dieser Stelle kundtun.

Kommentare sind immer erwünscht und unterhalb jedes Beitrags möglich, auch Anonym und ohne Anmeldung, wenn so gewollt.

Anregungen oder Kommentare können auch an mich direkt per Email geschickt werden. Unter RobertSchlaeger (at) gmail.com.



Samstag, 4. April 2015

Fragebogen der UWG

Die UWG Starnberg hat ebenfalls unseren Fragebogen beantwortet.  Sie werden, wie immer unzensiert, hier veröffentlicht.



Das Blog Junge Starnberger hat an alle politischen Gruppierungen einen Fragenkatalog zum B2-Tunnel und zur Nord-Ost-Umfahrung versendet. Anbei hier die Antworten der UWG. 
1. Werden auch Tanklastwagen über die Straße, die durch das Wasserschutzgebiet führen soll, geleitet? (Tanklastwägen und naturgefährdende Stoffe dürfen dort nicht umgeleitet werden) (Wasserschutzzone 2, Eingeschränktes Baurecht für Straßen) 
 Im Amtsblatt mit der Bekanntmachung der bereits festgestellten Trinkwasserbrunnen im Mühlthal ist es in der Wasserschutzzone 2 verboten, Straßen zu bauen (Ausnahme sind nicht asphaltierte nicht öffentliche Waldwege). 

2. Wie stellen Sie sich den Schlosspark mit dem Entlüftungsrohr vor und die dort ankommende schlechte Luft, wo der Park doch gerne als Ruheort gesehen wird? 
Der Abluftkamin wird von außen wie ein zweiter Turm in der Schlossmauer sein. Die Luft wird am höchsten Punkt in Starnberg mit einem Ventilator in höhere Luftschichten gepustet, in denen völlig andere Windverhältnisse herrschen, so dass die Wahrscheinlichkeit, dass die Schadstoffe sofort wieder auf die Stadt „herunterfallen“ nahezu gegen Null geht. 
3. Wer soll eine der elf Varianten für die Lösung der Umfahrung aussuchen? 
Alle bisherigen Verkehrsuntersuchungen der Nord-Ost-Varianten haben in Bezug auf die gesamte Stadt Starnberg eine geringere Verkehrsentlastung ergeben, als der B2-Tunnel. Aus diesem Grund hat sich bisher keine Behörde für eine Umfahrungsvariante begeistern können. Hinzu kommen die bekannten Probleme mit den FFH- und Wasserschutzgebieten. 
4. Wo wird der Verkehr während der Tunnelbauzeit (B2) umgeleitet? 
Während der Tunnelbauzeit existieren nur zwei wirklich große Baustellen. Die erste am Südportal wird während der gesamten Bauzeit existieren. Für die Umleitung des Verkehrs sowie die Baustelleneinrichtung ist auf dem angrenzenden Feld ausreichend Platz. Der Verkehr kann auf jeweils einer Spur (wie bisher) an der Baustelle vorbeigeleitet werden. Der Tunnelaushub kann gleichzeitig bei Bedarf zum Aufschütten des tieferliegenden Feldes genutzt werden. Die zweite Großbaustelle am Nordportal entsteht ca. 2-4 Jahre nach Baubeginn. Auch dort wird aufgrund der vorherigen Straßenverbreiterung der gesamte Verkehr auf der gleichen Anzahl von Spuren an der Baustelle vorbeigeleitet werden. Lediglich Geschwindigkeitseinbußen sind wahrscheinlich. 

5. Wie sieht die Realisierung der Brücke durch das FFH-Gebiet bei der Nord-Ostumfahrung aus? 
Eine Brücke selbst auf Stelzen ist ein erheblicher Eingriff in das FFH-Gebiet und somit mit dem Bundesnaturschutzgesetz §33 und §34 sowie der entsprechenden EU-Richtlinie nicht vereinbar. 
6. Bei der Realisierung der Umfahrung geht es durch das FFH-Gebiet, welche Flächen gedenken Sie hierbei als Ersatzflächen auszuweisen? 
Ein Blick auf die Karte zeigt, dass Ausgleichsflächen um Starnberg herum nur durch Aufkaufen von landwirtschaftlicher Fläche von den ansässigen Landwirten möglich wäre. Ob diese Flächen ausreichen würden, ist damit noch nicht gesichert. Sollten als Ausgleichsflächen weit entfernte Flächen herangezogen werden, würden diese der Stadt Starnberg nichts nützen. 

7. Wie lange wird es dauern eine Genehmigung für eine Umfahrung, die durch das FFH-Gebiet verläuft, einzuholen?
Unabhängig von den Planungszeiträumen umliegender Straßenbauprojekte von 20-30 Jahren wären hier Gerichte in langwierigen Klageverfahren zu überzeugen. Die Gerichte werden Ihr Urteil nach den Gesetzen ausrichten, unabhängig, was die Starnberger oder die Stadt Starnberg bevorzugen. Und das Bundesnaturschutzgesetz ist da recht eindeutig. Wenn es eine Alternative gibt sind FFH-Gebiete tabu.
8. Wie lange daurt es, bis eine Umfahrung tatsächlich realisiert werden würde? Geben Sie Gründe für Ihre Einschätzung an: 
Eine Umfahrung wäre ein neues Projekt und müsste wieder B2-Tunnel unabhängig von der FFH-Problematik alle Planungsschritte durchlaufen. Angefangen vom Raumordnungsverfahren über die Planfeststellung und der zu erwartenden Klagen und Gerichtsverfahren. Selbst die „kleine“ Westtangente wird über 10 Jahre dauern, bis wir 2018 dort fahren können. Andere Umfahrungen in der Umgebung sind seit 25-30 Jahren in der Planung und noch nicht gebaut. Die Umfahrung Ober-/Unterbrunn ist nach ca. 25 Jahren befahrbar gewesen. Wir würden eine Mindestplanungszeit von 20-30 Jahren ansetzen. Und dabei ist nicht berücksichtigt, ob überhaupt eine Möglichkeit besteht, eine Umfahrung durch ein FFH-Gebiet zu bauen. 
9.  Die Schadstoffgrenze in Starnberg ist überschritten, wie helfen hierbei der Tunnel bzw. die Umfahrung? 
Die Schadstoffe werden reduziert, wenn weniger Verkehr in der Hauptstraße fährt. Dieses gelingt durch Verlagerung des Durchgangsverkehrs in einen Tunnel oder (lediglich aus verkehrssicher Sicht) auf eine Umfahrung. Ein weiteres Potential zur Verkehrsvermeidung sehen wir in der verstärkten Nutzung des ÖPNV und nicht motorisierter Verkehrsmittel. Auch aus Verhaltensänderungen der Starnberger Bürger (die Kinder auch mal alleine ihre Freizeit-Aktivitäten erreichen zu lassen) ergäbe sich ein Potential zur Verkehrsentlastung. 
10. Wie schätzen Sie das Kosten/Nutzenverhältnis auf Hinblick auf den Tunnel und die Umfahrung ein?
Das Kosten-/Nutzenverhältnis wurde von Bund und Land geprüft und bisher stets anerkannt. Starnberg hat eine der höchst belastetsten Ortsdurchfahren Bayerns, daher sind die bisher bekannten Kosten gerechtfertigt. Eine Umfahrung kann nicht als Ortsstraße gebaut werden, daher ist entweder der Bund für Bundesstraßen oder der Freistaat für Staatsstraßen Straßenbaulastträger. Beide haben stets erklärt, dass sie keine Umfahrung bauen werden.
Die bisherigen Verkehrsuntersuchungen haben gezeigt, dass bezogen auf alle innerstädtischen Straßen der B2-Tunnel die größte Entlastung vom Durchgangsverkehr bringt. Der Gutachter Prof. Dr Kurzak hat festgestellt, dass eine Umfahrung die Innenstadt lediglich um 20%
d.h. ca. 4000 KFz entlastet. Damit können keine neuen Radwege gebaut bzw. keine Verkehrsberuhigung am Bahnhof See realisiert werden. Der B2 Tunnel dagegen bringt über 18.000 Fahrzeuge unter die Erde. Danach können die Hanfelder- und Söckingerstr. abgestuft und für den Schwerlastverkehr gesperrt werden.

11. Im Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau, Ausgabe 2004 wird festgehalten, dass FFH-Gebiete nur dann tangiert werden dürfen, wenn es keine zumutbare Alternative gibt und auch dann nur unter strengsten Auflagen. Was sagen Sie dazu? 
In unseren Augen ist der B2-Tunnel eine zumutbare Alternative. 
12.  In welchem Maße würde die Umfahrung das Naturschutzgebiet belasten? (nicht nur zerstören  sondern langfristig schädigen) 
Je nach Umfahrungsvariante werden bis zu 34 Fussballfelder an Wald und Wiesen zerstört. 
  
13. Inwieweit sind Leutstetten und Hanfeld von Umfahrung belastet? 
Leutstetten würde bei einer ortsfernen Umfahrungsvariante die Auswirkungen der in der Nähe liegenden Straße spüren, Analog würde bei einer ortsnahen Umfahrungsvariante Hanfeld die Auswirkungen der in der Nähe liegenden Straße spüren. 
14.Wie wird für die Sicherheit im Tunnel im Falle eines Unfalls gesorgt? (Notausstieg etc.) 
Im B2-Tunnel sind alle 300m spezielle Rettungsräume mit angeschlossenen Notausstieg vorhanden. Die Rettungsräume stehen unter einem anderen Luftdruck, so dass kein Rauch aus dem Tunnel in diese Räume gelangen kann. Wird eine dieser Türen geöffnet, wird normalerweise schon an den Tunnelportalen die dortigen Ampeln auf rot geschaltet, so dass keine weiteren Fahrzeuge in den Tunnel fahren. Häufig werden die Tunnel auch von zentraler Stelle videoüberwacht. 
15.Warum reicht der Tunnel nur bis zur Höhe von Mc Donalds? 
Einer Verlängerung des B2-Tunnels bis zur Autobahn stehen die weichen Bodenverhältnisse im Bereich der Wurm entgegen. Hier ist ein Abwägungsprozess zwischen Kosten und Nutzen durchgeführt worden, der aus Sicht der Starnberger leider zu dieser verkürzten Länge geführt hat. Da der Bund nahezu die gesamten Kosten übernimmt, sind da der Stadt bezüglich von Wünschen etwas die Hände gebunden. Die Kosten für mögliche Verlängerungen des B2-Tunnels wären von der Stadt zu übernehmen.   
16.  Kann es eine Verlängerung des Tunnels geben? 
Baulich ist eine Verlängerung prinzipiell machbar. Der Bund hat sich aber für die verkürzte Variante entschieden und wird auch nur für diese das Geld bereitstellen. Die Kosten für eine Verlängerung in Richtung Autobahn oder Richtung Maxhof-Kreisel müsste die Stadt bezahlen. 

17.  Wie ist für die Sicherheit der Fußgänger, insbesondere der Schulkinder, die bei den jeweiligen Tunnelein- bzw. Ausgängen gesorgt? (Gymnasium Starnberg, Schlossbergschule) 
Beim Gymnasium Starnberg ist der Durchgangsverkehr bereits im B2-Tunnel verschwunden. Deshalb kann dieser Kreuzung Fußgängerfreundlicher gestaltet werden. Die „alte“ B2 zwischen den Tunnelportalen kann nach dem Bau des B2-Tunnels zur Ortsstraße herabgestuft werden. Damit erhält die Stadt die Gestaltungshoheit über die Straße und somit auch über die Kreuzung Hauptstraße und Söckinger Straße. Somit kann der Schulweg über diese Kreuzung entsprechend gestaltet werden. 
18.  Ein hydrologisches Gutachten des Straßenbauamtes aus dem Jahre 2005 besagt, dass der Tunnel auf fast ganzer Strecke im Grundwasser liegt. Können Sie hierbei erklären, wie für die Reinhaltung des Wassers und die Sicherheit beim Tunnelbau gesorgt ist? 
Der Tunnel wird „wasserdicht“ gebaut. Das heißt, dass das Grundwasser über Düker (kleine Quertunnel) unter dem B2-Tunnel geleitet werden. Damit staut sich kein Grundwasser an den Tunnelwänden. Das Abwasser, Schmelzwasser und Regenwasser der Fahrzeuge, die durch den Tunnel fahren, wird entsprechend abgeleitet und wie überall getrennt vom Trink- und Grundwasser bis zum Klärwerk geleitet. Der Tunnel wird mit einer Spezialbohrmaschine gebaut, die während des Bohrens die Wände und Decken permanent abstützt und sofort mit Beton etc. auskleidet. Zu keinem Zeitpunkt während des Bauens ist die Tunneldecke ohne „nackt“, so dass Wasser eindringen könnte.   

19. Was hat es mit den Aussagen, dass Herr Dobrindt gesagt hat, dass der Bund den Tunnel neu bewerten lässt und den Kosten-Nutzen-Faktoren, sowie der nicht Finanzierbarkeit des Tunnels auf sich? (die Umfahrungs-Befürworter geben dies an) 
Alle 5-10 Jahre wird der Bundesverkehrswegeplan neu aufgestellt. Der letzte BVWP wurde 2003 verabschiedet. Im BVWP 2003 ist der B2-Tunnel im vordringlichen Bedarf, d.h. er gehört zu den Projekten, für die der Bund Geld bereitstellen möchte. Für den neuen BVWP 2015 werden alle bisherigen Projekte und die neu angemeldeten Projekte noch einmal bewertet. 
Bzgl. der Finanzierbarkeit stehen dem Bundesverkehrsministerium aktuell aus den Einnahmen der LKW-Maut (nicht PKW-Maut) mehr Einnahmen zur Verfügung als erwartet. Deshalb sind die Chancen für eine Finanzierung des B2-Tunnels durch den Bund so gut wie nie. Herr Dobrindt hat nach den Aussagen vom Januar die Finanzierung des B2-Tunnels vom Votum des Starnberger Stadtrats abhängig. 

Mittwoch, 1. April 2015

Antworten der Grünen


Antworten B 90/Die Grünen, OV Starnberg

1.Werden auch Tanklastwagen über die Straße, die durch das Wasserschutzgebiet führen soll, geleitet? (Tanklastwägen und naturgefährdende Stoffe dürfen dort nicht umgeleitet werden) (Wasserschutzzone 2, Eingeschränktes Baurecht für Straßen)
Wir sind strikte Gegner einer Umfahrung und sind uns sicher, dass aufgrund der Rechtslage (EU-Recht) eine Umfahrung, wie von den Befürwortern einer solchen Trasse, nie genehmigt werden wird. Selbstverständlich dürfen Gefahrguttransporte nicht durch Wasserschutzgebiete geführt werden.

2.  Wie stellen Sie sich den Schlosspark mit dem Entlüftungsrohr vor und die dort ankommende schlechte Luft, wo der Park doch gerne als Ruheort gesehen wird?
Der Abluftkamin wird so gestaltet sein, dass er das Ortsbild nicht beeinträchtigen wird. Es gibt vergleichbare Beispiele (z. B. Landshut), wo die Realisierung gut gelungen ist. Es ist sinnvoll, den Kamin am höchsten Punkt anzuordnen, um von dort aus die entstehenden Abgase auszuleiten.


3. Wer soll eine der elf Varianten für die Lösung der Umfahrung aussuchen? 
 Starnberger B 90/Die Grünen werden sich mit Sicherheit nicht an weiteren geld- und zeitraubenden Aktivitäten hinsichtlich der Suche nach einer Umfahrungstrasse bemühen. Die Allianz aus BMS, BLS, WPS, FDP und die amtierende Bürgermeisterin haben während des letzten Kommunalwahlkampfs im Frühjahr 2014 eine Realisierung in „4 bis 6 Jahren“ zugesagt. Wir gehen davon aus, dass hier bereits ein Favorit vorliegt, der der Starnberger Bevölkerung aber nicht genannt wird, da je nach Trassenführung unterschiedliche Betroffenheiten entstehen werden.

4.  Wo wird der Verkehr während der Tunnelbauzeit (B2) umgeleitet?
Während der Bauzeit kommt es zweimal zu Verkehrsbeeinträchtigungen - jeweils beim Bau der Tunnelportale. In dieser Zeit ist mit Mehrbelastungen für die jeweilige Bauphase geben. Der Verkehr wird in dieser Zeit um die Baustelle herumgeleitet. Der restliche Tunnel wird unterirdisch gebaut; dadurch wird aber zusätzlicher Verkehr für den Abtransport des Bauschutts entstehen.

5.  Wie sieht die Realisierung der Brücke durch das FFH-Gebiet bei der Nord-Ostumfahrung aus? 
Ein Brückenbau in FFH-Gebiet wäre ein erheblicher Eingriff in unsere empfindliche Natur und wird  keine Genehmigung erhalten.

6. Bei der Realisierung der Umfahrung geht es durch das FFH-Gebiet, welche Flächen gedenken Sie hierbei als Ersatzflächen auszuweisen? 
Da wir eine Umfahrung ablehnen und für nicht realisierbar halten, gibt es von unserer Seite auch kein Konzept für Ausgleichsflächen.

7. Wie lange wird es dauern eine Genehmigung für eine Umfahrung, die durch das FFH-Gebiet verläuft, einzuholen? 
Am 4. Juli 2013 hatte der Verein „Umweltbewusste Verkehrsentlastung Starnberg“ zu einer Podiumsdiskussion eingeladen. Bei dieser sprach unter anderem der damalige Vorsitzende des Bundesverkehrsausschusses, Dr. Anton Hofreiter (MdB B 90/Die Grünen) und erklärte den Anwesenden, dass eine Realisierung nach seiner Einschätzung mind. 50 Jahre dauern würde. Wir teilen diese Auffassung.

8.  Wie lange dauert es, bis eine Umfahrung tatsächlich realisiert werden würde? Geben Sie Gründe für Ihre Einschätzung an:
Eine Umfahrung ist aufgrund der hohen Hürden aus unserer Sicht nicht realisierbar. Alle Varianten würden entweder Wasserschutzgebiete plus Eingriffe in Gautinger Flur, in FFH-, Land- und Naturschutzgebiete bedeuten und stehen, insbesondere da es eine Alternative (den B 2 Tunnel) gibt, würden nicht genehmigt.
Nicht zu unterschätzen ist im Übrigen die Tatsache, dass jede Umfahrung deutlich länger würde und damit durch die längeren Autofahrten mehr Schadstoffe erzeugen würde.
           

9.  Die Schadstoffgrenze in Starnberg ist überschritten, wie helfen hierbei der Tunnel bzw. die Umfahrung?
Der Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt München und das Umland aus dem Jahr 2012 bezieht sich in der Anlage direkt auf Starnberg. Hier werden als erste Maßnahme der Bau des B 2 Tunnels und im Anschluss (!) der Bau der Westumfahrung als wirksame Maßnahmen beschrieben. Eine Umfahrung könnte möglicherweise für die Innenstadt zu einer Reduzierung führen - aber sie verursacht auf jeden Fall längere Fahrstrecken, damit mehr Schadstoffemissionen oder alternativ, die Autofahrerinnen und Autofahrer nutzen die Umfahrung nicht, weil sie ihnen zu lang ist und fahren weiter oberirdisch durch Starnberg.

10. Wie schätzen Sie das Kosten/Nutzenverhältnis auf Hinblick auf den Tunnel und die Umfahrung ein?
Der Tunnel wird bis auf ca. 1 Mio € vom Bund bezahlt, da es sich um eine planfestgestellte und vom Bund gewollte Entlastungsmaßnahme einer Bundesstraße handelt. Nach dem Konzept der Umfahrungsbefürworter und der amtierenden Bürgermeisterin soll eine Umfahrungsstraße (Welche?) durch die Stadt Starnberg ist sog. „kommunaler Sonderbaulast“ selbst bzw. zu mind. 20 bis 40 % selbst bezahlt werden. Die Kosten dürften sich in ähnlicher Höhe wie bei einem Tunnelbau bewegen, da auch hier aufwändige Bauwerke (Tunnel und/oder Brückenbauwerke) zu realisieren sind.

11. Im Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau, Ausgabe 2004 wird festgehalten, dass FFH-Gebiete nur dann tangiert werden dürfen, wenn es keine zumutbare Alternative gibt und auch dann nur unter strengsten Auflagen. Was sagen Sie dazu?
100 % Zustimmung. Die Einschätzung teilen wir (s. Antwort zu Frage Nr. 8)

12.  In welchem Maße würde die Umfahrung das Naturschutzgebiet belasten? (nicht nur zerstören  sondern langfristig schädigen)
Es würde zu einer erheblichen und nachhaltigen Schädigung kommen, da es sich beim Bau von Straßen um massive Eingriffe handelt. Bodenversiegelung sei als ein Stichwort genannt. Dies würde enorme Auswirkungen auf die Flora und Fauna haben. Wir leben hier, weil wir unsere Landschaft so lieben und wollen sie nicht zerstören!

13. Inwieweit sind Leutstetten und Hanfeld von Umfahrungen belastet?
Beide Ortsteile sowie der Norden und Osten der Stadt würden erheblich belastet. Lärm und Abgase! Wir wollen unsere Dörfer und Ortsteile schützen!

14.Wie wird für die Sicherheit im Tunnel im Falle eines Unfalls gesorgt? (Notausstieg etc.)
Der Tunnel wird nach den geltenden Rechtsvorschriften gebaut. Das ist selbstverständlich. Wer etwas anderes suggeriert unterstellt dem Baulastträger und hiermit dem Bund das er rechtswidrig agiert.

15.Warum reicht der Tunnel nur bis zur Höhe von Mc Donalds? 
Die Stadt Starnberg hatte auf Antrag mehrerer Fraktionen (u.a. B 90/Die Grünen) um eine Verlängerung des Tunnels sowohl in südlicher als auch in nördlicher Richtung bemüht. Die Anträge wurde vom Bund abschlägig behandelt (Kosten!).

16.  Kann es eine Verlängerung des Tunnels geben?
Grundsätzlich ja! Dies würde aber ein neues Planfeststellungsverfahren auslösen und uns um Jahre zurückwerfen.

17.  Wie ist für die Sicherheit der Fußgänger, insbesondere der Schulkinder, die bei den jeweiligen Tunnelein- bzw. Ausgängen gesorgt? (Gymnasium Starnberg, Schlossbergschule)
Direkt an den Portalen wird es keine Übergänge geben.
Nach dem Bau des Tunnels und der damit verbundenen Herabstufung der Hauptstraße, der Hanfelder und der Söckinger Straße können endlich verkehrsberuhigende Maßnahmen durchgeführt werden. Diese erhöhen in Kombination mit dem geringeren Verkehrsaufkommen die Sicherheit als Verkehrsteilnehmer.

18.      Ein hydrologisches Gutachten des Straßenbauamtes aus dem Jahre 2005 besagt, dass der Tunnel auf fast ganzer Strecke im Grundwasser liegt. Können Sie hierbei erklären, wie für die Reinhaltung des Wassers und die Sicherheit beim Tunnelbau gesorgt ist? 
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat selbstverständlich auch die Grundwasserthematik eine Rolle gespielt. Nach Auskunft der Fachleute besteht hier keine Gefahr. Es wurden sehr viele Probebohrungen durchgeführt, um hier Sicherheit über den Untergrund zu erhalten und den Bau des Tunnels entsprechend abzusichern. Wir gehen daher davon aus, dass die Baumaßnahme zu keiner Schädigung führen wird.

19. Was hat es mit den Aussagen, dass Herr Dobrindt gesagt hat, dass der Bund den Tunnel neu bewerten lässt und den Kosten-Nutzen-Faktoren, sowie der nicht Finanzierbarkeit des Tunnels auf sich? (die Umfahrungs-Befürworter geben dies an)
Laut Pressemitteilung hat Herr Dobrindt Ende März 2015 noch einmal mitgeteilt, dass Bund und Freistaat an der Tunnelplanung festhalten.