Über diesen Blog



Dieser Blog richtet sich an alle an Lokalpolitik Interessierten.

Fokus dieses Blogs liegt auf der anstehenden Stadratswahl in Starnberg am 19. April 2015. Besonders die Themen Tunnel und Umfahrung sollen genauer beleuchtet werden.

Die beiden Autoren sind Robert und Stephanie Schlaeger.

Wir bemühen um uns größtmögliche Neutralität, wollen aber nicht verschweigen, dass wir enge Beziehungen zu Mitgliedern der UWG haben. Unsere eigene Meinung und Empfindung werden wir ebenfalls an dieser Stelle kundtun.

Kommentare sind immer erwünscht und unterhalb jedes Beitrags möglich, auch Anonym und ohne Anmeldung, wenn so gewollt.

Anregungen oder Kommentare können auch an mich direkt per Email geschickt werden. Unter RobertSchlaeger (at) gmail.com.



Freitag, 10. April 2015

Antworten der BLS auf unseren Fragebogen

Mit großer Freude haben wir heute die Antworten der BLS auf unseren Fragebogen erhalten. Wir wollen uns sehr herzlich bedanken und freuen uns über Kommentare und eine angeregte Diskussion.

1.Werden auch Tanklastwagen über die Straße, die durch das Wasserschutzgebiet führen soll, geleitet? (Tanklastwägen und naturgefährdende Stoffe dürfen dort nicht umgeleitet werden) (Wasserschutzzone 2, Eingeschränktes Baurecht für Straßen)In Deutschland gilt die StVO: Verkehrsschild 261 (Tunnel) oder 354 (Wasserschutzgebiet). In Deutschland sind beim Bau von Straßen in Wasserschutzgebieten die Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag) zu beachten. Diese Baumaßnahmen nach RiStwag erhöhen die Baukosten, verhindern aber nicht die Machbarkeit.

2. Wie stellen Sie sich den Schlosspark mit dem Entlüftungsrohr vor und die dort ankommende schlechte Luft, wo der Park doch gerne als Ruheort gesehen wird?Das bestimmt alleine der Bund. Starnberg muss hinnehmen, was kommt. Nehmen Sie bitte Akteneinsicht im staatl. Bauamt Weilheim, so wie wir. Die Angaben zum Kamin sind spärlich: 230 m3 Autoabluft werden aus dem Kamin mit einem lichten Querschnitt von 13 m2 pro Sekunde ausgeblasen. Die Höhe des Kamins wird als größer als die umstehende Bäume angegeben (30 m?). Unter dem Parkplatz vor der Schlossbrücke ist eine Ventilatorenhalle, in der Tag und Nacht lärmende elektrische Turbinen mit über ca. 30 kW arbeiten. Energiesparen geht anders. Wegen der Brandgefahr im Tunnel müssen die Lüfter auch bei 400°C arbeiten können. Ein Filter ist definitiv nicht vorgesehen. Die Druckbelüftung der Notausgänge ist nicht geplant.

3. Wer soll eine der elf Varianten für die Lösung der Umfahrung aussuchen?Da die Umfahrung von der Stadt in kommunaler Sonderbaulast gebaut wird, beauftragt die Stadt in Absprache mit dem Stadtrat nach Ausschreibung ein geeignetes Ingenieurbüro. Die BLS empfiehlt das Büro Wagner für eine Weiterführung der Planung der Jann Trasse.

4. Wo wird der Verkehr während der Tunnelbauzeit (B2) umgeleitet?Das bestimmt alleine der Bund. Starnberg muss hinnehmen, was kommt. Jede Lösung in der Stadt erfolgt auf dem Rücken der Bürger und Geschäftsleute während der über 6-jährigen Bauzeit.

5. Wie sieht die Realisierung der Brücke durch das FFH-Gebiet bei der Nord-Ostumfahrung aus?Die Realisierung von Brücken dieser Art ist Standard. Die Brücke der Jann Trasse führt allerdings nicht durch sondern allenfalls über FFH Gebiet – mit der Einschränkung, dass eine Kreuzung der Staatsstraße St2063 mit der Straße von Hanfeld unter der Brücke liegt. Beide Straßen sind großflächig vom FFH ausgenommen, sind also definitiv „Nicht-FFH“ Flächen. Den Straßenasphalt als „empfindliche Natur“ zu bezeichnen, ist zynisch. Zur Erläuterung: Die Dokumentation der ausgenommenen Verkehrsflächen (ca. 22 ha = 35 Fußballfelder) innerhalb der FFH-Grenzen können beim Freistaat eingesehen werden. Die Bürgerliste hat Pläne entwickelt, wie die heutigen Verkehrsflächen im FFH-Gebiet durch die Jann-Trasse drastisch renaturiert werden könnten.

6. Bei der Realisierung der Umfahrung geht es durch das FFH-Gebiet, welche Flächen gedenken Sie hierbei als Ersatzflächen auszuweisen?s. Pos. 5. Keine, weil die Jann Trasse nicht durch FFH Gebiet geht.

7. Wie lange wird es dauern, eine Genehmigung für eine Umfahrung, die durch das FFH-Gebiet verläuft, einzuholen?s. Pos. 6

8. Wie lange dauert es, bis eine Umfahrung tatsächlich realisiert werden würde? Geben Sie Gründe für Ihre Einschätzung an:Nehmen Sie bitte Akteneinsicht beim Staatl. Bauamt Weilheim, so wie wir. Die Umfahrung Unter/Oberbrunn in der heutigen ortsfernen Trassierung wurde 2006 beschlossen und 2012 dem Verkehr übergeben. An der Straße liegt es nicht, wenn es länger dauert, sondern an Neinsagern und Verhinderern im Stadtrat. Diese sollten am 19.4.2015 besser nicht gewählt werden.

9.  Die Schadstoffgrenze in Starnberg ist überschritten, wie helfen hierbei der Tunnel bzw. die Umfahrung?Im Fall Tunnel bestimmt das alleine der Bund. Starnberg muss hinnehmen, was kommt. Im Fall Umfahrung die Stadt Starnberg das in der Hand. Die B2-Durchfahrt von Starnberg mit oder ohne Tunnel gehört nicht in die Stadt. Mit der Umfahrung können folgende Straßen im Wohnbereich zu Ortsstraßen abgestuft werden: Hanfelder Straße 2,1 km, Söckinger Straße 3,8 km, Gautinger Straße 1,9 km, B2 4,0 km, Possenhofener Straße 2,1 km. Summe 14 km. Mit der Abstufung ist eine drastische Verkehrsreduzierung auch der Nebenstraßen verbunden. Das ist nicht möglich mit einem Tunnel, der zusätzlichen Verkehr in die Stadt zieht.

10. Wie schätzen Sie das Kosten/Nutzenverhältnis auf Hinblick auf den Tunnel und die Umfahrung ein?Zuvor: Es heißt sinnvollerweise Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV). Das Verfahren (NKA) wird präzise vom Freistaat vorgegeben. Bitte selber nachlesen: „Bewertungsverfahren … für die Staatsstraßen in Bayern Teil: Nutzen-Kosten-Analyse“. Nach unserem Wissen gibt es zum Tunnel nur eine Berechnung von 2005 (IVV-Studie): Ortsnahe Umfahrung mit Westtangente NKV=2,57. Der B2-Tunnel hat NKV=2,73 allerdings bei angenommenen Tunnelbaukosten von 79 Mio. €. Nach dem heutigen Wissen müssen die Tunnelkosten realistisch mit 200 Mio. € angesetzt werden. Damit läge der Tunnel bei NKV=1, was die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan ausschließt. Die Staatsstraßen-Umfahrungen in Bayern, wie die Jann Umfahrung, haben im Mittel ein NKV=3,5.

11. Im Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau, Ausgabe 2004 wird festgehalten, dass FFH-Gebiete nur dann tangiert werden dürfen, wenn es keine zumutbare Alternative gibt und auch dann nur unter strengsten Auflagen. Was sagen Sie dazu?Zur Jann Umfahrung ist uns keine Alternative bekannt. Der Tunnel ist es definitiv nicht. Er löst beispielsweise nicht das Problem des Verbindungsverkehrs zwischen A95 und A96 oder des B2/A952-Verkehrs bei Percha, Heimatshausen, Wangen etc..

12.  In welchem Maße würde die Umfahrung das Naturschutzgebiet belasten? (nicht nur zerstören  sondern langfristig schädigen)s.o.

13. Inwieweit sind Leutstetten und Hanfeld von Umfahrung belastet?Alle Ortsteile von Starnberg werden mit der Jann Umfahrung weiträumig umfahren. Das gilt auch für Hanfeld. Für Leutstetten wurde von der Bürgerliste eine Lärmberechnung in Auftrag gegeben, die keine Lärmbelastung ausweist.

14.Wie wird für die Sicherheit im Tunnel im Falle eines Unfalls gesorgt? (Notausstieg etc.)Das wird eine Planung vom Bund sein, die Starnberg hinnehmen muss. Leider ist das keine Entscheidung des Stadtrats. Das Sicherheitskonzept laut Planfeststellung ist veraltet (2006). So sind Notausstiege alle 50 m statt 300 m (s. Bundesanstalt für das Straßenwesen H69 von 2009) und eine zweite Tunnelröhre (für Gegenverkehr oder Rettung) heute Standard.

15.Warum reicht der Tunnel nur bis zur Höhe von Mc Donalds?
Weil der Bund entschieden hat, keine Verlängerung zu bezahlen und Starnberg schlicht nicht das Geld dafür hat. (s. Beschluss des Stadtrats)

16. Kann es eine Verlängerung des Tunnels geben?
Eine Verlängerung müsste Starnberg finanzieren. S. Pos. 15. Sie würde weit mehr kosten, als die Jann-Umfahrung. (s. Beschluss des Stadtrats)

17.  Wie ist für die Sicherheit der Fußgänger, insbesondere der Schulkinder, die bei den jeweiligen Tunnelein- bzw. Ausgängen gesorgt? (Gymnasium Starnberg, Schlossbergschule).
Die Planfeststellung B2-Tunnel enthält keine Angaben dazu. Bitte beim Staatlichen Bauamt Weilheim diesbezüglich nachfragen. Die Gestaltung der B2 bestimmt wie in der Vergangenheit alleine der Bund – die Stadt hat da leider nichts zu melden.

18.  Ein hydrologisches Gutachten des Straßenbauamtes aus dem Jahre 2005 besagt, dass der Tunnel auf fast ganzer Strecke im Grundwasser liegt. Können Sie hierbei erklären, wie für die Reinhaltung des Wassers und die Sicherheit beim Tunnelbau gesorgt ist?Nach unserer Akteneinsicht ist das o.g. Gutachten 2009 total überarbeitet worden. Die Bedenken sind eher größer geworden. Auch hier entscheidet der Bund und Starnberg muss hinnehmen, was kommt. Die Fischzuchtanlage in Starnberg ist einzigartig in Bayern, weil sie ausschließlich mit Quellwasser gespeist wird und damit einzigartige Ergebnisse liefert. Damit ist es nach dem Tunnelbau vorbei. Zur Sicherheit beim Bau gibt es in den Akten keine Hinweise. Auch hier entscheidet der Bund und nicht der Stadtrat. Die Bohrung muss nach unseren Informationen unter Überdruck durchgeführt werden, da eine Vereisung nicht ausreicht. Die Bohrmannschaft muss in kurzen Schichten fahren und dann dekomprimiert werden. Die Tunnelwände müssen möglicherweise auch noch in der Betriebsphase vereist werden, um dem Wasserdruck standzuhalten. Riesige Dükeranlagen müssen regelmäßig von Schlammtauchern gesäubert werden. Bei Brand muss die Starnberger Feuerwehr einrücken. Das sollten die Angehörigen wissen.

 Was hat es mit den Aussagen, dass Herr Dobrindt gesagt hat, dass der Bund den Tunnel neu bewerten lässt und den Kosten-Nutzen-Faktoren, sowie der nicht Finanzierbarkeit des Tunnels auf sich? (die Umfahrungs-Befürworter geben dies an).Bezüglich NKV s.o. Bitte selber in den einschlägigen Richtlinien für eine Aufnahme in den BVWP (Grundkonzeption zum BVWP 2015-2030 ) nachlesen. Es muss auf jeden Fall eine Neubewertung des Tunnels durchgeführt werden. Starnberg bekommt bei den 2.000 Bundesprojekten sicher keine Extra-Wurst. Das ist eine Entscheidung alleine des Bundes und nicht des Stadtrats. Das NKV bestimmt die Einordnung in eine Prioritätenliste, die in den Folgejahren nach Vorliegen von Finanzmitteln abgearbeitet werden kann. Nach 2030 werden die verbliebenen Projekte neu geprüft, fliegen raus oder stehen für den nächsten BVWP an. Bei einem NKV=1 ist die Chance einer Realisierung bei Null. Das ist auch der Grund, warum der Tunnel von Jahr zu Jahr und Wahlkampf zu Wahlkampf weitergeschoben wird und nichts vorangeht, obwohl die Baugenehmigung seit über 8 Jahren vorliegt und in dieser Zeit immer eine Mehrheit im Stadtrat für den Tunnel vorlag.

Mittwoch, 8. April 2015

Antworten der SPD zu unserem Fragebogen



Nachfolgend sind die Antworten der SPD Starnberg zu unserem Fragebogen. Vielen Dank dafür!
1.Werden auch Tanklastwagen über die Straße, die durch das Wasserschutzgebiet führen soll, geleitet? (Tanklastwägen und naturgefährdende Stoffe dürfen dort nicht umgeleitet werden) (Wasserschutzzone 2, Eingeschränktes Baurecht für Straßen)
Für Straßen durch Wasserschutzgebiete gibt es besonders strenge Auflagen für Gefahrgut. Gefahrgut darf nicht durch Wassereinzugsgebiete und Wasserschutzgebiete transportiert werden. Diese werden also weiterhin durch die Stadt geleitet.

2. Wie stellen Sie sich den Schlosspark mit dem Entlüftungsrohr vor und die dort ankommende schlechte Luft, wo der Park doch gerne als Ruheort gesehen wird?
 Da sollte man sich die Konstruktion in Landshut ansehen. Dort kann man fast 1:1 sehen, wie die Lösung aussieht. Auch dort ist der Abluftkamin ohne Filter an der Burg gebaut. Seither wurden in regelmäßigen Abständen Messungen vorgenommen, um eine mögliche Belastung der Bürger zu erkennen. Fazit ist, dass durch den Ausstoß in dieser Höhe durch die Luftströme die Schadstoffe so verdünnt und verteilt werden, dass keinerlei Belastung mehr für die Bevölkerung zu messen ist. Ganz im Gegensatz zu vorher, als durch die Belastungen in der Straße vor dem Tunnelbau erhebliche Messwerte in der Stadt nachgewiesen wurden. 

3. Wer soll eine der elf Varianten für die Lösung der Umfahrung aussuchen? 
Letztendlich muss dies der Stadtrat entscheiden. Die Firma Steinbacher Consult hat alle elf Varianten untersucht und bewertet. Der „einjährige“ Stadtrat hat mit großer Mehrheit (auch mit den Stimmen der SPD) eine Variante bestimmt und Frau John den Auftrag erteilt, z.B. eine Finanzierung durch kommunale Bauträgerlast zu klären (d.h. eine Vorfinanzierung durch die Stadt Starnberg). Im September 2014 hat Frau John dann allerdings dem Stadtrat verkündet, dass sie dieses Vorgehen verworfen hat. Lieber wollte sie erst einmal einen weiteren Verkehrsentwicklungsplan in Auftrag geben. Wir stellen uns hier die Frage, unter welcher Voraussetzung dieser Verkehrsentwicklungsplan betrachtet werden soll. Mit Tunnel oder mit Umfahrung. D.h. Frau John hat uns „zurück auf Los“ geschickt.

4. Wo wird der Verkehr während der Tunnelbauzeit (B2) umgeleitet?
 Die Baustelle ist unterirdisch. Die Zufahrt zur Baustelle unter der Stadt erfolgt an der Franz Heidinger Straße. Dort wird zum Beispiel der Aushub abgefahren. Während der Bauzeit wird der Verkehr um diese Baustelle herumgeführt. Dort ist Platz genug, um den Verkehr ohne Behinderung zu regeln. Erst wenn das Tunnelportal im Norden gebaut wird, wird es auch dort zu Umleitungen während dieser letzten Bauphase kommen. 

5. Wie sieht die Realisierung der Brücke durch das FFH-Gebiet bei der Nord-Ostumfahrung aus? 
 Keine Ahnung. Abgesehen davon, dass Genehmigungen hierfür kaum zu erwirken sind, können wir uns eine Gründung von Brückenpfeilern im Verlandungsgebiet des Sees als technisch äußerst schwierig vorstellen.

6. Bei der Realisierung der Umfahrung geht es durch das FFH-Gebiet, welche Flächen gedenken Sie hierbei als Ersatzflächen auszuweisen? 
Keine Ahnung. Bisher haben wir auch keine Vorschläge von den Befürwortern der Umfahrung gehört oder gelesen.

7. Wie lange wird es dauern eine Genehmigung für eine Umfahrung, die durch das FFH-Gebiet verläuft, einzuholen? 
Das weiß niemand. Betrachtet man die Zeiträume der Planung und Genehmigung für Westtangente oder Tunnel, muss man mit mindestens 20 Jahren rechnen. Klagen der Anwohner in der Schwaige, im Schlosshölzl, in Leutstetten, an der Starnberger Wiese, in Wangen oder durch Umweltschutzverbände etc. sind sicher zu erwarten.

8. Wie lange dauert es, bis eine Umfahrung tatsächlich realisiert werden würde? Geben Sie Gründe für Ihre Einschätzung an:
Die o.g. Gründe und die Frage der Finanzierung lassen hier die Vermutung zu, dass wir überhaupt keine Realisierung erwarten dürfen. Die B2 ist eine Bundesstraße. Diese darf durch FFH – Gebiet, Naturschutzgebiete, Bannwald etc. nur dann gebaut werden, wenn es keine Alternative gibt. Genau diese Alternative ist aber der Tunnel. Er ist planfestgestellt (d.h. er hat die Baugenehmigung) und ist somit genau die Alternative, die der Bund, wenn er überhaupt bauen will, auch nur bauen darf.

9.  Die Schadstoffgrenze in Starnberg ist überschritten, wie helfen hierbei der Tunnel bzw. die Umfahrung?
Die Umfahrung verlagert das Problem der Lärm- und Schadstoffbelastungen in andere Wohngebiete, wie Wangen, Percha, Schwaige, Schlosshölzl, Starnberger Wiese oder Leutstetten. Den Lärm unter die Straße zu verlegen, schützt die Bürger in der Stadt, und die Schadstoffbelastungen werden durch die Kaminlösung am Schloss nicht mehr messbar sein (siehe die Erfahrungen in Landshut).

10. Wie schätzen Sie das Kosten/Nutzenverhältnis auf Hinblick auf den Tunnel und die Umfahrung ein?
 Die Frage wird sein, wie viele Fahrzeuge den Umweg, den die Umfahrung darstellt, in Kauf nehmen, bevor sie ihn als die schnellere Lösung empfinden. Vermutlich wird die Hauptstraße erst verstopft sein müssen, damit dann die Umfahrung als der schnellere Weg gewählt wird. 

11. Im Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau, Ausgabe 2004 wird festgehalten, dass FFH-Gebiete nur dann tangiert werden dürfen, wenn es keine zumutbare Alternative gibt und auch dann nur unter strengsten Auflagen. Was sagen Sie dazu?
Genau das ist das K.O.-Argument in Sachen Umfahrung. Der Tunnel ist für den Bund diese Alternative.

12.  In welchem Maße würde die Umfahrung das Naturschutzgebiet belasten? (nicht nur zerstören  sondern langfristig schädigen)
Das werden die Untersuchungen ergeben, die bei einer Straßenplanung ohnehin zu erbringen sind. Aber eine Versiegelung von Flächen, Brückenbauten, Verkehrslärm werden unvermeidbar sein. Jeder kann sich vorstellen, wie zusammenhängende naturbelassene Flächen zerschnitten und Flora und Fauna massiv gestört oder gar zerstört werden. 

13. Inwieweit sind Leutstetten und Hanfeld von Umfahrung belastet?
Das kommt auf die Variante an, die letztendlich gewählt wird. Bisher gibt es 11 vage Vorschläge, deren Umsetzbarkeit bis heute nicht geprüft wurde. Betroffen werden immer wieder Wohngebiete sein. Nicht nur Leutstetten, sondern auch Percha, Wangen, Schosshölzl, Schwaige oder die Starnberger Wiese.

14.Wie wird für die Sicherheit im Tunnel im Falle eines Unfalls gesorgt? (Notausstieg etc.)
Die Sicherheitsvorschriften für den Bau eines Tunnels unter einer Stadt werden eingehalten. Wir können anbieten, Vertreter des Straßenbauamtes erneut nach Starnberg einzuladen, um die Fragen der Sicherheit im Tunnel öffentlich zu erörtern 

15.Warum reicht der Tunnel nur bis zur Höhe von Mc Donalds? 
Weil dort die Senke genutzt werden soll, um die Einfahrt in den Tunnel zu verkürzen und die Anbindung an das Gewerbegebiet zu gewährleisten.

16.  Kann es eine Verlängerung des Tunnels geben?
Wir sehen hier leider keine Möglichkeit mehr. Während der Planungs- und Genehmigungsphase hatten wir uns sehr dafür eingesetzt, sowohl im Norden, als auch im Süden den Tunnel zu verlängern. Im Norden scheiterte dies gleich aus den o.g. Gründen, im Süden waren Platzgründe für den Baustellenbetrieb und letztendlich das Kosten-Nutzenverhältnis ausschlaggebend für eine Ablehnung der Verlängerung. 

17.  Wie ist für die Sicherheit der Fußgänger, insbesondere der Schulkinder, die bei den jeweiligen Tunnelein- bzw. Ausgängen gesorgt? (Gymnasium Starnberg, Schlossbergschule)
Die oberirdische Gestaltung wird in den Händen der Stadt Starnberg liegen, da der oberirdische Teil des Tunnels dann zur Gemeindestraße abgestuft wird. Hier stehen uns alle Gestaltungsmöglichkeiten offen, die wir zusammen mit den Bürgern festlegen werden. Ob Ampeln, Fußgängerüberwege, Radwege, breitere Gehwege, Tempo 30, alles wird möglich sein.

18.  Ein hydrologisches Gutachten des Straßenbauamtes aus dem Jahre 2005 besagt, dass der Tunnel auf fast ganzer Strecke im Grundwasser liegt. Können Sie hierbei erklären, wie für die Reinhaltung des Wassers und die Sicherheit beim Tunnelbau gesorgt ist? 
Das hydrologische Gutachten war Bestandteil der Planung für den Tunnel. Wir als Nichttechniker verlassen uns darauf, dass die Fachleute bei der Erstellung des Gutachtens diese Gegebenheiten ausreichend berücksichtigt haben. Sonst wäre es nicht zu einer Genehmigung gekommen. Einflüsse der verschiedenen Umfahrungsvarianten auf das Grundwasser sind bisher nicht einmal im Ansatz untersucht worden.

19. Was hat es mit den Aussagen, dass Herr Dobrindt gesagt hat, dass der Bund den Tunnel neu bewerten lässt und den Kosten-Nutzen-Faktoren, sowie der nicht Finanzierbarkeit des Tunnels auf sich? (die Umfahrungs-Befürworter geben dies an)
Die Aussagen dieses Verkehrsministers sind nicht das erste Mal verwunderlich. Die Stadt Starnberg hat für den Luftreinhalteplan Maßnahmen beschlossen, die zum Bestandteil der Regionalplanung im Umland von München geworden sind. Dieser Luftreinhalteplan ist verbindlich und sieht den Tunnel als erste Maßnahme zur Reinhaltung der Luft in Starnberg. Der Luftreinhalteplan kann von betroffenen Bürgern vor Gericht durchgesetzt werden (siehe die erfolgreiche Klage eines Bürgers an der Landshuter Allee in München).  Die Messwerte am Tutzinger Hofplatz sind mit Werten aus Karlsfeld die höchsten im gesamten Münchner Umland und liegen weit über den zugelassenen Höchstwerten. Herr Dobrindt wird gar keine andere Wahl haben, als den Tunnel zu bauen.
 


Samstag, 4. April 2015

Fragebogen der UWG

Die UWG Starnberg hat ebenfalls unseren Fragebogen beantwortet.  Sie werden, wie immer unzensiert, hier veröffentlicht.



Das Blog Junge Starnberger hat an alle politischen Gruppierungen einen Fragenkatalog zum B2-Tunnel und zur Nord-Ost-Umfahrung versendet. Anbei hier die Antworten der UWG. 
1. Werden auch Tanklastwagen über die Straße, die durch das Wasserschutzgebiet führen soll, geleitet? (Tanklastwägen und naturgefährdende Stoffe dürfen dort nicht umgeleitet werden) (Wasserschutzzone 2, Eingeschränktes Baurecht für Straßen) 
 Im Amtsblatt mit der Bekanntmachung der bereits festgestellten Trinkwasserbrunnen im Mühlthal ist es in der Wasserschutzzone 2 verboten, Straßen zu bauen (Ausnahme sind nicht asphaltierte nicht öffentliche Waldwege). 

2. Wie stellen Sie sich den Schlosspark mit dem Entlüftungsrohr vor und die dort ankommende schlechte Luft, wo der Park doch gerne als Ruheort gesehen wird? 
Der Abluftkamin wird von außen wie ein zweiter Turm in der Schlossmauer sein. Die Luft wird am höchsten Punkt in Starnberg mit einem Ventilator in höhere Luftschichten gepustet, in denen völlig andere Windverhältnisse herrschen, so dass die Wahrscheinlichkeit, dass die Schadstoffe sofort wieder auf die Stadt „herunterfallen“ nahezu gegen Null geht. 
3. Wer soll eine der elf Varianten für die Lösung der Umfahrung aussuchen? 
Alle bisherigen Verkehrsuntersuchungen der Nord-Ost-Varianten haben in Bezug auf die gesamte Stadt Starnberg eine geringere Verkehrsentlastung ergeben, als der B2-Tunnel. Aus diesem Grund hat sich bisher keine Behörde für eine Umfahrungsvariante begeistern können. Hinzu kommen die bekannten Probleme mit den FFH- und Wasserschutzgebieten. 
4. Wo wird der Verkehr während der Tunnelbauzeit (B2) umgeleitet? 
Während der Tunnelbauzeit existieren nur zwei wirklich große Baustellen. Die erste am Südportal wird während der gesamten Bauzeit existieren. Für die Umleitung des Verkehrs sowie die Baustelleneinrichtung ist auf dem angrenzenden Feld ausreichend Platz. Der Verkehr kann auf jeweils einer Spur (wie bisher) an der Baustelle vorbeigeleitet werden. Der Tunnelaushub kann gleichzeitig bei Bedarf zum Aufschütten des tieferliegenden Feldes genutzt werden. Die zweite Großbaustelle am Nordportal entsteht ca. 2-4 Jahre nach Baubeginn. Auch dort wird aufgrund der vorherigen Straßenverbreiterung der gesamte Verkehr auf der gleichen Anzahl von Spuren an der Baustelle vorbeigeleitet werden. Lediglich Geschwindigkeitseinbußen sind wahrscheinlich. 

5. Wie sieht die Realisierung der Brücke durch das FFH-Gebiet bei der Nord-Ostumfahrung aus? 
Eine Brücke selbst auf Stelzen ist ein erheblicher Eingriff in das FFH-Gebiet und somit mit dem Bundesnaturschutzgesetz §33 und §34 sowie der entsprechenden EU-Richtlinie nicht vereinbar. 
6. Bei der Realisierung der Umfahrung geht es durch das FFH-Gebiet, welche Flächen gedenken Sie hierbei als Ersatzflächen auszuweisen? 
Ein Blick auf die Karte zeigt, dass Ausgleichsflächen um Starnberg herum nur durch Aufkaufen von landwirtschaftlicher Fläche von den ansässigen Landwirten möglich wäre. Ob diese Flächen ausreichen würden, ist damit noch nicht gesichert. Sollten als Ausgleichsflächen weit entfernte Flächen herangezogen werden, würden diese der Stadt Starnberg nichts nützen. 

7. Wie lange wird es dauern eine Genehmigung für eine Umfahrung, die durch das FFH-Gebiet verläuft, einzuholen?
Unabhängig von den Planungszeiträumen umliegender Straßenbauprojekte von 20-30 Jahren wären hier Gerichte in langwierigen Klageverfahren zu überzeugen. Die Gerichte werden Ihr Urteil nach den Gesetzen ausrichten, unabhängig, was die Starnberger oder die Stadt Starnberg bevorzugen. Und das Bundesnaturschutzgesetz ist da recht eindeutig. Wenn es eine Alternative gibt sind FFH-Gebiete tabu.
8. Wie lange daurt es, bis eine Umfahrung tatsächlich realisiert werden würde? Geben Sie Gründe für Ihre Einschätzung an: 
Eine Umfahrung wäre ein neues Projekt und müsste wieder B2-Tunnel unabhängig von der FFH-Problematik alle Planungsschritte durchlaufen. Angefangen vom Raumordnungsverfahren über die Planfeststellung und der zu erwartenden Klagen und Gerichtsverfahren. Selbst die „kleine“ Westtangente wird über 10 Jahre dauern, bis wir 2018 dort fahren können. Andere Umfahrungen in der Umgebung sind seit 25-30 Jahren in der Planung und noch nicht gebaut. Die Umfahrung Ober-/Unterbrunn ist nach ca. 25 Jahren befahrbar gewesen. Wir würden eine Mindestplanungszeit von 20-30 Jahren ansetzen. Und dabei ist nicht berücksichtigt, ob überhaupt eine Möglichkeit besteht, eine Umfahrung durch ein FFH-Gebiet zu bauen. 
9.  Die Schadstoffgrenze in Starnberg ist überschritten, wie helfen hierbei der Tunnel bzw. die Umfahrung? 
Die Schadstoffe werden reduziert, wenn weniger Verkehr in der Hauptstraße fährt. Dieses gelingt durch Verlagerung des Durchgangsverkehrs in einen Tunnel oder (lediglich aus verkehrssicher Sicht) auf eine Umfahrung. Ein weiteres Potential zur Verkehrsvermeidung sehen wir in der verstärkten Nutzung des ÖPNV und nicht motorisierter Verkehrsmittel. Auch aus Verhaltensänderungen der Starnberger Bürger (die Kinder auch mal alleine ihre Freizeit-Aktivitäten erreichen zu lassen) ergäbe sich ein Potential zur Verkehrsentlastung. 
10. Wie schätzen Sie das Kosten/Nutzenverhältnis auf Hinblick auf den Tunnel und die Umfahrung ein?
Das Kosten-/Nutzenverhältnis wurde von Bund und Land geprüft und bisher stets anerkannt. Starnberg hat eine der höchst belastetsten Ortsdurchfahren Bayerns, daher sind die bisher bekannten Kosten gerechtfertigt. Eine Umfahrung kann nicht als Ortsstraße gebaut werden, daher ist entweder der Bund für Bundesstraßen oder der Freistaat für Staatsstraßen Straßenbaulastträger. Beide haben stets erklärt, dass sie keine Umfahrung bauen werden.
Die bisherigen Verkehrsuntersuchungen haben gezeigt, dass bezogen auf alle innerstädtischen Straßen der B2-Tunnel die größte Entlastung vom Durchgangsverkehr bringt. Der Gutachter Prof. Dr Kurzak hat festgestellt, dass eine Umfahrung die Innenstadt lediglich um 20%
d.h. ca. 4000 KFz entlastet. Damit können keine neuen Radwege gebaut bzw. keine Verkehrsberuhigung am Bahnhof See realisiert werden. Der B2 Tunnel dagegen bringt über 18.000 Fahrzeuge unter die Erde. Danach können die Hanfelder- und Söckingerstr. abgestuft und für den Schwerlastverkehr gesperrt werden.

11. Im Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau, Ausgabe 2004 wird festgehalten, dass FFH-Gebiete nur dann tangiert werden dürfen, wenn es keine zumutbare Alternative gibt und auch dann nur unter strengsten Auflagen. Was sagen Sie dazu? 
In unseren Augen ist der B2-Tunnel eine zumutbare Alternative. 
12.  In welchem Maße würde die Umfahrung das Naturschutzgebiet belasten? (nicht nur zerstören  sondern langfristig schädigen) 
Je nach Umfahrungsvariante werden bis zu 34 Fussballfelder an Wald und Wiesen zerstört. 
  
13. Inwieweit sind Leutstetten und Hanfeld von Umfahrung belastet? 
Leutstetten würde bei einer ortsfernen Umfahrungsvariante die Auswirkungen der in der Nähe liegenden Straße spüren, Analog würde bei einer ortsnahen Umfahrungsvariante Hanfeld die Auswirkungen der in der Nähe liegenden Straße spüren. 
14.Wie wird für die Sicherheit im Tunnel im Falle eines Unfalls gesorgt? (Notausstieg etc.) 
Im B2-Tunnel sind alle 300m spezielle Rettungsräume mit angeschlossenen Notausstieg vorhanden. Die Rettungsräume stehen unter einem anderen Luftdruck, so dass kein Rauch aus dem Tunnel in diese Räume gelangen kann. Wird eine dieser Türen geöffnet, wird normalerweise schon an den Tunnelportalen die dortigen Ampeln auf rot geschaltet, so dass keine weiteren Fahrzeuge in den Tunnel fahren. Häufig werden die Tunnel auch von zentraler Stelle videoüberwacht. 
15.Warum reicht der Tunnel nur bis zur Höhe von Mc Donalds? 
Einer Verlängerung des B2-Tunnels bis zur Autobahn stehen die weichen Bodenverhältnisse im Bereich der Wurm entgegen. Hier ist ein Abwägungsprozess zwischen Kosten und Nutzen durchgeführt worden, der aus Sicht der Starnberger leider zu dieser verkürzten Länge geführt hat. Da der Bund nahezu die gesamten Kosten übernimmt, sind da der Stadt bezüglich von Wünschen etwas die Hände gebunden. Die Kosten für mögliche Verlängerungen des B2-Tunnels wären von der Stadt zu übernehmen.   
16.  Kann es eine Verlängerung des Tunnels geben? 
Baulich ist eine Verlängerung prinzipiell machbar. Der Bund hat sich aber für die verkürzte Variante entschieden und wird auch nur für diese das Geld bereitstellen. Die Kosten für eine Verlängerung in Richtung Autobahn oder Richtung Maxhof-Kreisel müsste die Stadt bezahlen. 

17.  Wie ist für die Sicherheit der Fußgänger, insbesondere der Schulkinder, die bei den jeweiligen Tunnelein- bzw. Ausgängen gesorgt? (Gymnasium Starnberg, Schlossbergschule) 
Beim Gymnasium Starnberg ist der Durchgangsverkehr bereits im B2-Tunnel verschwunden. Deshalb kann dieser Kreuzung Fußgängerfreundlicher gestaltet werden. Die „alte“ B2 zwischen den Tunnelportalen kann nach dem Bau des B2-Tunnels zur Ortsstraße herabgestuft werden. Damit erhält die Stadt die Gestaltungshoheit über die Straße und somit auch über die Kreuzung Hauptstraße und Söckinger Straße. Somit kann der Schulweg über diese Kreuzung entsprechend gestaltet werden. 
18.  Ein hydrologisches Gutachten des Straßenbauamtes aus dem Jahre 2005 besagt, dass der Tunnel auf fast ganzer Strecke im Grundwasser liegt. Können Sie hierbei erklären, wie für die Reinhaltung des Wassers und die Sicherheit beim Tunnelbau gesorgt ist? 
Der Tunnel wird „wasserdicht“ gebaut. Das heißt, dass das Grundwasser über Düker (kleine Quertunnel) unter dem B2-Tunnel geleitet werden. Damit staut sich kein Grundwasser an den Tunnelwänden. Das Abwasser, Schmelzwasser und Regenwasser der Fahrzeuge, die durch den Tunnel fahren, wird entsprechend abgeleitet und wie überall getrennt vom Trink- und Grundwasser bis zum Klärwerk geleitet. Der Tunnel wird mit einer Spezialbohrmaschine gebaut, die während des Bohrens die Wände und Decken permanent abstützt und sofort mit Beton etc. auskleidet. Zu keinem Zeitpunkt während des Bauens ist die Tunneldecke ohne „nackt“, so dass Wasser eindringen könnte.   

19. Was hat es mit den Aussagen, dass Herr Dobrindt gesagt hat, dass der Bund den Tunnel neu bewerten lässt und den Kosten-Nutzen-Faktoren, sowie der nicht Finanzierbarkeit des Tunnels auf sich? (die Umfahrungs-Befürworter geben dies an) 
Alle 5-10 Jahre wird der Bundesverkehrswegeplan neu aufgestellt. Der letzte BVWP wurde 2003 verabschiedet. Im BVWP 2003 ist der B2-Tunnel im vordringlichen Bedarf, d.h. er gehört zu den Projekten, für die der Bund Geld bereitstellen möchte. Für den neuen BVWP 2015 werden alle bisherigen Projekte und die neu angemeldeten Projekte noch einmal bewertet. 
Bzgl. der Finanzierbarkeit stehen dem Bundesverkehrsministerium aktuell aus den Einnahmen der LKW-Maut (nicht PKW-Maut) mehr Einnahmen zur Verfügung als erwartet. Deshalb sind die Chancen für eine Finanzierung des B2-Tunnels durch den Bund so gut wie nie. Herr Dobrindt hat nach den Aussagen vom Januar die Finanzierung des B2-Tunnels vom Votum des Starnberger Stadtrats abhängig.